Im Mittelpunkt des am Mittwoch im Landtag vorgestellten Gesetzentwurfs zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene stand nicht nur die Neufassung zahlreicher vorhandener Regelungen. Mit dem Kopplungsverbot oder dem Ratsbegehren sind in dem vom Verein Mehr Demokratie formulierten Gesetzentwurf zahlreiche neue und hilfreiche Instrumente enthalten.

Nicht von der Hand zu weisen ist aber der eklatante Widerspruch zwischen der Stärkung der Direktdemokratie auf der kommunalen Ebene einerseits, bei gleichzeitiger Ablehnung jeglicher Bürgerbeteiligung auf Landesebene andererseits. Olaf Kießling, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sieht hier eine Diskrepanz: „Rot-Rot-Grün lehnt die direkte Demokratie auf Landesebene ab, während mit diesem Gesetz auf Entscheidungen der Kommunalparlamente und Bürgermeister Einfluss genommen werden soll. Das Korrektiv der direkten Demokratie muss aber für alle Parlamente gelten, vor allem für Land- und Bundestag.“

Alle Instrumente, die von der AfD-Fraktion bereits für die Stärkung der direkten Demokratie auf Landesebene vorgeschlagen wurden, finden sich in dem heute vorgestellten Gesetz wieder. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind daher leicht zu durchschauen. „Rot-Rot-Grün geht es um die Einflussnahme auf die kommunale Ebene, wo jegliche regionale Verankerung derzeit fehlt. Das wird besonders deutlich an der Vereinfachung der Abwahl des Bürgermeisters. Man könnte sich fragen, ob diese Regelung der vom Linken-Abgeordneten Kuschel betriebenen Abwahl des Bürgermeisters von Arnstadt geschuldet ist. Wirklich glaubhaft wird dieses Gesetzesvorhaben erst, wenn all diese Vereinfachungen – wie von uns bereits vorgeschlagen – auch für die Landesebene gelten. Man kann sich nicht in den Kommunen mehr Einfluss verschaffen, aber sich im Land vor dem Willen der Bürger verstecken“, so Kießling abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion