Nach der Begrüßung durch den Landtagspräsidenten und der Wahl von Anja Müller nach dem Ausscheiden von Elke Holzapfel als neue Schriftführerin des Plenums begann die 2-tägige Landtagssitzung wie üblich mit der Aktuellen Stunde.
Bei der Behandlung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und der SPD zum Thema: „Brandanschlag in Kahla – neue Eskalationsstufe rechter Gewalt in Thüringen?“ brachte Thomas Rudy deutlich zum Ausdruck, dass im politischen Diskurs kein Platz für Gewalttätigkeiten jeglicher Art ist. Er kritisierte dabei, dass bereits vor Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse von rechter Gewalt ausgegangen wird.
Auf Antrag der Fraktion der AfD wurde das Thema: „Freies Geld für freie Bürger – Beschränkungen des Bargeldverkehrs verhindern – Eine Aufgabe für eine Landesregierung?“ behandelt. Björn Höcke erläuterte den Zusammenhang zwischen Geld-, Banken- und Staatsschuldenkrise. „Kriminalität bekämpft man nicht dadurch, dass man Geldscheine abschafft“, so Höcke weiter und entlarvte den Zugriff auf den deutschen Spargroschen als Ziel der Altparteien.
In Verbindung mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Reform des Erneuerbare – Energien – Gesetzes 2016 – Auswirkungen auf die Akteursvielfalt der Energiewende in Thüringen“ steht die nächste Novelle des EEG 2016. Der bürokratische Aufwuchs, der mit dem EEG in den letzten Jahren einherging und die nicht mehr zählbaren Eingriffe in die Energiewirtschaft verdeutlichte Stefan Möller an zwei simplen Zahlen: Besaß das EEG im Jahr 2000 noch 13 Paragraphen, ist es seitdem auf ein Mammutwerk von 104 Paragraphen angewachsen, das zusammen mit vier Anlagen jedes noch so kleine Detail regelt. Doch der Kern des Gesetzes blieb über all die Jahre gleich: Es ist eine Umverteilungsmaschinerie, mit der auf Kosten aller Stromkunden staatlich garantierte Zwangsrenditen ermöglicht werden. Möller hat in der Debatte klar aufgezeigt, dass es mit der AfD solche Renditen nicht mehr geben wird. Das EEG gehört abgeschafft.
Der Antrag der Fraktion der CDU hatte das Thema: „Gebietsreform in Thüringen: Bürgerbeteiligung sichern – Kommunale Selbstverwaltung achten“. Gudrun Holbe (CDU) forderte erst eine Funktional- und Verwaltungsreform, danach wenn notwendig eine Gebietsreform. Bislang gäbe es keinen Nachweis von Einsparpotentialen, im Gegenteil ist mit einem Anstieg der Kreisumlagen zu rechnen.
Der Linke-Abgeordnete Frank Kuschel meinte: „Wer Bürgerbeteiligung will, muss für leistungsfähige Kommunen sorgen“. Die Beobachtung, das ,,überall diskutiert wird“, sah er als Argument für Bürgerbeteiligung. Kuschel hat innerhalb von 3 Minuten sieben Mal das Wort „Alternative“ in den Mund genommen. Gut, der Zusammenhang war ein anderer, aber trotzdem: Werbung bleibt Werbung!
Jörg Henke kritisierte die CDU, der es mit ihrem eigenen Anliegen offensichtlich nicht Ernst ist, sonst hätte sie dem Gesetzesentwurf der AfD zur Mitwirkung der Bürger bei Gebietsänderungen, der einen Volksentscheid über die Gebietsreform fordert, zugestimmt. Doch auch Rot-Rot-Grün betreibt Bürgerbeteiligung bei der Gebietsreform nur als Alibi: Es gab viel weniger Regionalkonferenzen als z.B. in Brandenburg. Die Landesregierung ignoriert die eigenen Kommunalpolitiker, die sich z.B. in Gera oder Weimar für den Erhalt der Kreisfreiheit einsetzen. Die AfD dagegen begrüßt Initiativen der kommunalen Familie, wie die des neu gegründeten Vereins ,,Selbstverwaltung für Thüringen“, der einen Volksentscheid zur Gebietsreform durchführen will.
Dirk Adams (Grüne) kritisierte die AfD, weil sie Bestehendes (und Bewährtes) erhalten will, und meinte doch tatsächlich, dass Rot-Rot-Grün der Garant für Direkte Demokratie sei.
Unerwartet konservativ zeigte sich Innenminister Holger Poppenhäger (SPD), indem er „das Bewahrenswerte erhalten will“. Nach Verabschiedung des Vorschaltgesetzes sind nach der Idee der Grünen Bürgergutachten geplant, die Alltagswissen und Expertenwissen bündeln sollen. Man darf gespannt sein, was daraus wird.
Nach der Aktuellen Stunde wurde unmittelbar der Gesetzentwurf der AfD- Fraktion zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Mitwirkung der Bevölkerung bei Gebiets- und Bestandsänderungen) behandelt.
Vor dem Hintergrund der Debatte um die anstehende Gebietsreform war der Gesetzentwurf der AfD, mit dem ein Volksentscheid über die Gebietsreform möglich gemacht werden sollte, aktueller denn je. Olaf Kießling machte deutlich, dass die Politik beim Thema Gebietsreform in der Pflicht steht, den Wünschen der Bürger entgegenzukommen. Denn kein anderes Gesetzesvorhaben greift tiefer in das unmittelbare Lebensumfeld ein als die Gebietsreform. Dass gerade die Linke die Verfassungsänderung ablehnte, zeigt, dass ihre Forderung nach mehr direkter Demokratie nur leere Wahlversprechen waren. Jetzt, da die Linke in Regierungsverantwortung ist, versteckt sie sich hinter den hohen Mauern der parlamentarischen Demokratie.
Auch die von Stefan Möller beantragte namentliche Abstimmung änderte nichts am Ergebnis, dass dieser Gesetzentwurf der AfD abgelehnt wurde.
Das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes war ein
Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und wurde in zweiter Beratung behandelt. Entgegen der Darlegung von Andreas Bühl (CDU), dass alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf positiv gewesen seien, betonte Jörg Henke, dass zahlreiche Änderungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände nicht berücksichtigt wurden. Demnach ist es notwendig, zum Beispiel ,,überregionale Verkehrsverbünde“ zu berücksichtigen, da der Öffentliche Personennahverkehr in der Trägerschaft der Landkreise / kreisfreien Städte ist. Hintergrund ist die Festlegung, dass die Kurtaxe auch für die Benutzung des ÖPNV durch Kurgäste verwendet werden darf.
Der nächste Tagesordnungspunkt sah das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes hier: Artikel 1 Nr. 1 bis 8 – ein Gesetzentwurf der Landesregierung – vor. Das wichtigste Anliegen des Gesetzentwurfes der Regierung besteht darin, eine Duldungspflicht einzuführen. Danach muss es geduldet werden, wenn ein Nachbar sein auf der Grundstücksgrenze befindliches Gebäude mit einer Außendämmung versieht, die in das eigene Grundstück hineinragt. Die AfD hat das Gesetz abgelehnt, weil es ohne Not in Privatautonomie und Eigentumsrechte von Grundstückseigentümern eingreift und weil die Begründung der Regierung, das Ganze diene der Energiewende und dem Klimaschutz, für ideologisch erachtet wird. Leider hat hier abermals Ideologie über Vernunft und Freiheit obsiegt. Die AfD aber bleibt dabei, dass sie die zunehmende Beschneidung bürgerlicher Rechte und die fortwährende Bevormundung der Bürger in Thüringen wie im Bund zurückweist. Zudem hat die AfD betont, dass das Gesetz zahlreiche handwerkliche Mängel aufweist, mit denen sich in Zukunft unsere Gerichte werden herumschlagen müssen.
Den Bericht vom zweiten Plenumstag am 25.02.2016 können Sie morgen bei uns lesen.
Stefan Möller Birgit Noll
Quelle: th-blog.de