Vom 21. März bis zum 23. März hat die AfD-Landtagsfraktion ihre zweite Osterklausur im Ilm-Kreis in Mittelthüringen abgehalten. Schwerpunkte der Klausur waren die Themen Familienförderung und Islam. Zudem sind auf Einladung des Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke die Vertreter der Fraktionsvorstände und AfD-Landtagsabgeordnete aus den Bundesländern, in den die AfD in den Länderparlamenten vertreten ist, zusammengekommen, um über die gemeinsame länderübergreifende parlamentarische Arbeit zu beraten. Gemeinsame Fraktionssitzungen werden künftig regelmäßiger Bestandteil der Kooperation.

Länderübergreifende politische Arbeit

Zur gemeinsamen Tagung erklärte Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Ich freue mich sehr, dass die AfD-Fraktionen unserer Einladung gefolgt sind und wir künftig mit den drei neuen Fraktionen unsere länderübergreifende parlamentarische Arbeit intensivieren können. Wir sind jetzt in acht Länderparlamenten vertreten, in Sachsen-Anhalt sogar als zweitstärkste Fraktion. Im Herbst wird die AfD auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit hervorragenden Ergebnissen in das Abgeordnetenhaus bzw. den Landtag einziehen, dann wird unsere Fraktionsgemeinschaft erneut anwachsen. Die Arbeit der AfD in den Landesparlamenten wird maßgeblich dazu beitragen, die linksideologische Politik der Altparteien CDU, SPD, Grüne und Linke zu verändern und endlich wieder eine Politik für unsere Bürger zu machen.“

Leitlinien zum Umgang mit dem Islam

Die Religionsfreiheit ist ein hohes politisches Gut, dem sich die AfD-Fraktion verpflichtet fühlt. Sie setzt allerdings den säkularen Rechtsstaat mit seiner Trennung von Religion und Staat voraus. Dazu Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion: „Der Islam kennt die Trennung von Religion, Politik und Recht nicht. Die Scharia als spezifisch islamische Rechtsordnung sieht die Rechte und Pflichten der Menschen als von Allah befohlen. Sie ist eine Rechtsordnung, die in zentralen Aspekten mit dem Verfassungsstaat unvereinbar ist. Wir müssen uns daher strikt am Rahmen unseres Rechtsstaates orientieren.“

Angesichts des gewaltigen Ausmaßes muslimischer Zuwanderung wird der Umgang mit dem Islam auch in der Politik auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen. Die AfD-Fraktion hat deshalb bei ihrer Osterklausur Leitlinien zum Umgang mit dem Islam verabschiedet. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Forderung, die Anwendung der Scharia konsequent zu unterbinden, soweit sie mit den Rechtsnormen unseres Landes kollidiert. Die Leitlinien befassen sich aber auch mit den Islamverbänden. Diese werden von der Fraktion als politische Interessensverbände und nicht als Religionsgemeinschaften betrachtet. Aus diesem Grund fordert die AfD-Fraktion die Offenlegung der Finanzquellen von Islamverbänden und Moscheegemeinden.

Wichtigster Punkt ist die Beendigung der derzeitigen Integrationspolitik, die gegenüber dem Islam und seinen nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vereinbarenden Regeln zu oft auf falsche Rücksichtnahme setzt. Selbst eine zeitweise Integration muslimischer Asylbewerber kann nur gelingen, wenn der Vorrang unserer Rechtsordnung, unserer traditionellen Lebensweise und unseres Rollenverständnis von Mann und Frau kompromisslos durchgesetzt und von muslimischen Einwanderern akzeptiert wird. Wer hierzu nicht in der Lage ist, dem darf in unserem Land kein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden. Die AfD-Fraktion setzt auf eine Kooperation mit Muslimen, die den säkularen Rechtsstaat ohne Wenn und Aber anerkennen und die ihren Glauben so ausüben, dass dieser nicht im Gegensatz zu unseren Traditionen und unserem Rollenverständnis von Mann und Frau steht.

Familienförderung: Kinderfreibetrag auch bei der Sozialversicherung

Im Bereich Familienförderung hat die Fraktion ihr Konzept des Familiengeldes ausführlich beraten und erweitert. Dieses wird in einer gesonderten Pressekonferenz vorgestellt. Bei der Klausurtagung wurde weiterhin ein Antrag für das Plenum des Thüringer Landtags zur Entlastung von Eltern in der Sozialversicherung verabschiedet. „Eltern sollen in der Zeit, in der sie für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind, in den Sozialversicherungen entlastet werden. Sie leisten schließlich durch das Aufziehen ihrer Kinder – der späteren Beitragszahler zur Sozialversicherung – einen besonderen Beitrag“, erläutere Wiebke Muhsal, familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion. Die Umsetzung solle über einen Freibetrag – analog zum Steuerrecht – erfolgen, so dass vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge das Existenzminimum der Kinder vom Einkommen der Eltern abgezogen werde. Dies sei auch ein Anreiz für Arbeitgeber, Arbeitnehmer mit Kindern einzustellen, da die Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge auch zum Vorteil der Arbeitgeber gereiche.

Die von der Fraktion verabschiedeten Leitlinien zum Umgang mit dem Islam in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:

http://afd-thl.de/2016/03/23/leitlinien-zum-umgang-mit-dem-islam-in-deutschland/

Quelle: AfD-Fraktion