Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, spricht sich dafür aus, dass der Landesrechnungshof in Zukunft alle Thüringer Berufskammern und Zwangsvereinigungen prüft. Nach Landesrecht ist der Rechnungshof dazu befugt, da es sich um landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt.
„Das Prüfungsersuchen des Präsidenten des Rechnungshofs, Sebastian Dette, an die Thüringer Industrie- und Handelskammern begrüße ich ausdrücklich. Schließlich wird hier mit Pflichtbeiträgen von Zwangsmitgliedern gewirtschaftet. Ein sparsamer Umgang mit diesen Geldern muss selbstverständlich sein. In meinen Augen kann eine regelmäßige Prüfung durch den Rechnungshof dabei nur hilfreich sein“, erklärte Brandner. Der Versuch der IHK Erfurt und der IHK Suhl dieser Prüfung durch Klagen vor dem Verwaltungsgericht auszuweichen, stieß auf Unverständnis bei dem Fraktionsvize: „Offensichtlich geht es nur um einen Zeitgewinn für die beiden Kammern, denn rechtlich ist die Prüfung eindeutig erlaubt. Ich hoffe, dass dieser Zeitgewinn nicht dazu benutzt werden soll, irgendetwas zu verschleiern oder zu verdunkeln.“
Aus der Sicht Brandners sei es nur folgerichtig, dass der Rechnungshof auch weitere Berufskammern, wie zum Beispiel Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Ärztekammern, die allesamt ebenfalls Zwangsvereinigungen seien, prüfe. „Dort geschieht nichts anderes als bei der IHK. Die Mitgliedschaft ist zwingend und die Pflicht, Beiträge zu entrichten, besteht ebenfalls. Also sind auch diese Kammern zu einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet.“
Quelle: AfD-Fraktion