Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf ins Plenum des Thüringer Landtags eingebracht, um klare Haftungsgrenzen für freiberufliche Architekten und Ingenieure zu ermöglichen. Bisher haften diese beiden Gruppen bei berufsbedingtem Fehlverhalten nicht nur mit ihrem Gesellschafts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hat der Bundesgesetzgeber hier bereits Rechtssicherheit geschaffen. Für Architekten und Ingenieure ist hingegen der Landesgesetzgeber verantwortlich. Eine Haftungsbeschränkung ist derzeit nur mit einer gesonderten Vereinbarung möglich. Dazu erklärt der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan Brandner: „Der Entwurf der AfD-Fraktion bietet den Thüringer Architekten und Ingenieuren eine zusätzliche und rechtlich umfassende Möglichkeit, sich abzusichern. Außerdem beseitigt er eine weitere Hürde für Architekten und Ingenieure, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Für die Auftraggeber ändert sich hingegen nichts zum Schlechteren, da ausreichende Versicherungen bestehen müssen.“ Häufig stehe ansonsten nicht nur die eigene Existenz, sondern oft auch die ganzer Familien auf dem Spiel. Laut Brandner haben viele betroffene Architekten und Ingenieure den Wunsch nach einem Gesetz hierzu an die AfD herangetragen. Der Gesetzentwurf greife somit tatsächliche Sorgen und Nöte im Land auf.

Quelle: AfD-Fraktion