Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bekräftigt ihre Kritik an der erwarteten tendenziösen Amtsführung durch den designierten Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer. Anlass hierfür sind Äußerungen Kramers gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus, er könne nicht ausschließen, dass sich der Verfassungsschutz irgendwann Teile der AfD genauer anschauen müsse. Hierzu erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Wir sehen unsere Vorbehalte gegenüber Herrn Kramer durch diese erneuten Aussagen bestätigt. Thüringen hat in der Tat ein gravierendes Extremismusproblem. Doch dies kommt nicht durch die AfD. Abgesehen davon, dass die AfD sich für mehr direkte Demokratie einsetzt, lehnt sie Gewalt als Mittel der Durchsetzung politischer Forderungen entschieden ab. Bei allen politischen Themen, die zum Markenkern der AfD gehören, wendet sich die Partei gegen die Missachtung des geltenden Rechts, insbesondere auch den Bruch der Verfassung durch die Landes- und die Bundesregierung. Dies gilt z.B. für die Kritik der AfD an der Asylpolitik in Bund und Land, aber auch für die Eurorettungspolitik.“

Bedroht wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung laut Möller hingegen vor allem durch den Linksextremismus, der sich in diesem Land nicht nur gegen Sachen, sondern auch gegen Personen richtet. „Trotz einer Vielzahl von linksextremen Gewalttaten wie z.B. dem Brandanschlag vom 29. September 2013 gegen Polizeifahrzeuge in Erfurt oder Gewalttaten gegen AfD-Kundgebungsteilnehmer scheint der Linksextremismus in Thüringen immer noch als politisches Kavaliersdelikt durchzugehen.“ Nach Überzeugung Möllers wird sich diese Tradition unter einem Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer weiter verfestigen: „Durch die unreflektierte Weitergabe des Tweets einer offen linksextremistisch auftretenden Gruppierung hat Herr Kramer gezeigt, dass er auf dem linken Auge blind ist. Insofern passt er allerdings gut zu seinem obersten Dienstherrn, Ministerpräsident Ramelow.“ Ramelow hatte im Februar dieses Jahres den rechtskräftig verurteilten linksextremistischen Gewalttäter Josef S. in die Staatskanzlei eingeladen, um sich mit diesem solidarisch zu zeigen.

Möller bekräftigte seine Zweifel an der Eignung und Befähigung des künftigen Verfassungsschutzpräsidenten. „Abgesehen davon, dass Herr Kramer nicht einmal die vom Verfassungsschutzgesetz vorgesehene Befähigung zum Richteramt aufweisen kann, ist er offenkundig zu der erforderlichen neutralen Amtsführung nicht in der Lage und damit ungeeignet für das Amt des Verfassungsschutzpräsidenten.“

Quelle: AfD-Fraktion