Das Bundesverfassungsgericht entscheidet morgen über das Betreuungsgeld. Es wird erwartet, dass das Gericht das Betreuungsgeld kippt. Gerade für die Thüringer Eltern wäre das ein Schlag ins Gesicht. „Thüringer Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause erziehen, würden doppelt hart getroffen. Erst im Juni hat Rot-Rot-Grün das Landeserziehungsgeld abgeschafft – obwohl sich die Mehrheit der Thüringer für die Beibehaltung ausgesprochen hat – auch mit dem Argument, dass es durch das Bundesbetreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld eine Doppelförderung gebe. Wenn jetzt auch das Bundesbetreuungsgeld abgeschafft wird, stehen die Thüringer Eltern aber mit leeren Händen da. Das ist ein finanzieller Doppelschlag zu Lasten derjenigen, die wir besonders fördern sollten“, sagte Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
„Die AfD-Fraktion hat in der Vergangenheit immer wieder vor dieser Situation gewarnt. Rot-Rot-Grün war viel zu übereilig bei der Abschaffung des Landeserziehungeldes“, ergänzte Wiebke Muhsal, familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion. „Ich sehe die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder in die Ganztagsbetreuung geben müssen, obwohl sie dies gar nicht wollen, einfach weil sie aus finanziellen Gründen keine andere Wahl haben. Falls die Karlsruher Richter entscheiden, dass der Bund für das Betreuungsgeld gar nicht zuständig ist, sollte das Geld den Ländern direkt zur Auszahlung weitergereicht werden. Das liefe dann letztlich auf die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes hinaus, was die AfD als ersten Schritt eindeutig befürwortet. In einem weiteren Schritt solle dieses Programm dann zu einem echten Familiengeld erweitert werden“, so Muhsal abschließend.
Quelle: AfD-Fraktion