Auch ein Jahr, nachdem die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen auf etwa das Vierfache des vorherigen Betrages angehoben wurden, ist keine Aussicht auf ein baldiges Ergebnis ist Sicht. Eine freiberufliche Hebamme muss seit diesem Jahr mehr als 5.000 € für diese Berufshaftpflichtversicherung bezahlen. Das steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Einnahmen, viele können sich das einfach nicht leisten.
Mehr Informationen dazu unter: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/hebammen-streit-was-wurde-aus-der-teuren-versicherung-a-1036487.html.
Damit geht eine erhebliche Einschränkung der Freiheit werdender Mütter bzw. werdender Eltern einher, die sich nicht mehr für die Umstände der Entbindung ihrer Kinder entscheiden können, weil der Berufsstand der freien Hebammen auszusterben droht, aber zumindest großen Einschränkungen unterliegt. Der Zugriff des Staates auf die Kinder beginnt genau genommen bereits vor ihrer Geburt und setzt sich fort durch die Einschränkungen in der Kinderbetreuung und der Schulbildung.
Speziell in Thüringen plant die rot-rot-grüne Landesregierung die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Für die Finanzierung der freien Schulen im Freistaat gibt es weiterhin keine Einigung.
Dem gegenüber stehen immense Kosten für die Aufnahme von Asylbewerbern, die keine Grenzen zu kennen scheinen. Am 10. April diesen Jahres wird der Thüringer Ministerpräsident Ramelow (Die Linke) von der „Welt“ so zitiert: „Die Länder stehen zu ihren humanitären Verpflichtungen. Aber die Kosten laufen davon.“ Ramelow sagte, er vertraue darauf, dass die Bundesregierung den Streit am Kabinettstisch beenden und auf die Länder zugehen werde. „Die Prognosen, auf deren Basis im letzten Jahr verhandelt wurde, sind Geschichte“, sagte Ramelow. So erhalte Thüringen in diesem Jahr 13 Millionen Euro vom Bund für die Unterbringung der Flüchtlinge. Die tatsächlichen Kosten aber könnten am Ende im dreistelligen Millionenbereich liegen. „Der Bund muss für 2015 und 2016 mehr als eine Schippe drauflegen“, sagte Ramelow. „Es muss neu verhandelt werden.“
Bisher wurden vom Bund für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt Zuschüsse für die Länder von 1 Mrd. € zugesagt. Aber auch das dürfte nicht reichen. Es ist das sprichwörtliche „Fass ohne Boden“, dessen Rechtmäßigkeit von den Politikern nicht einmal in Frage gestellt wird. Ebenso wie der Landrat des Wartburgkreises Krebs (CDU) in einer Veranstaltung am 26. März 2015 in Wenigenlupnitz sagte, dass sich die Bürger des Ortes keine Sorgen um die Kosten für das neue Erstaufnahmeheim machen müssen, denn: „für die Kosten ist das Land Thüringen zuständig“.
Zum Vergleich: Für die Hebammen, die mit ihrer Arbeit dem Fortbestand unserer Gesellschaft dienen, kann man sich jahrelang nicht über die finanzielle Unterstützung bzw. die Höhe der Sicherheitsleistung einigen. Die nächste Erhöhung der Versicherungsbeiträge um 20% steht ins Haus.
Autor: Birgit Noll