In ihrem Artikel 17 bekennt sich die Thüringer Landesverfassung klar zur Familie als einem eigenständigen gesellschaftlichen Wert. So heißt es dort in Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“, und in Absatz 2: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung“. Gleichzeitig postuliert Artikel 18 der Thüringer Verfassung im Einklang mit unserem Grundgesetz das Recht und auch die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Das scheint für die Landesregierung aber irrelevant zu sein. Die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes zugunsten einer Fremdbetreuung in der Kita begünstigt im Endeffekt nur besserverdienende Familien und benachteiligt Familien, die mit ihrem Geld gut haushalten müssen. Den ganzen Redebeitrag von Wiebke Muhsal, stellvertretende Fraktionschefin und Mutter von drei Kindern, sehen Sie hier: