Linke, SPD und Grüne verwehren den Thüringer Polizeibehörden die Einsicht in Akten des Verfassungsschutzreferats „Organisierte Kriminalität“. Darunter fallen unter anderem auch Erkenntnisse zur italienische Mafia und Rockerbanden. „Beide Gruppen haben in Thüringen – vor allem in Erfurt – längst Fuß gefasst. Die organisierte Kriminalität (OK) stellt daher eine besondere Herausforderung für die öffentliche Sicherheit dar. Bei ihrer Bekämpfung müssen Erkenntnisse aus der Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel verwendet werden können. Es kann nicht sein, dass unsere Gesellschaft von Schwerstkriminellen bedroht und unterwandert wird und Rot-Rot-Grün aus formalen Gründen eine Nutzung gegebenenfalls wertvoller Informationen zur Verbrechensbekämpfung verhindert. Dies ist ein innenpolitischer Sündenfall“, erklärt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
„Das Mindeste ist nun, dass das sogenannte OK-Material des Verfassungsschutzes der Polizei zur Verfügung gestellt wird. Ihr muss die Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten möglich gemacht werden“, so Möller. „Natürlich muss eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage vorhanden sein, die die Übermittlung solcher Informationen an die Polizei regelt. Ob die bestehenden Regelungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz, dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz und der Strafprozessordnung hierfür ausreichen und wie die Prüfung im Einzelfall zu erfolgen hat, muss – wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe und zur Vermeidung von Beweisverwertungsverboten – sorgfältig geklärt werden.“
Quelle: AfD-Fraktion