Missachtung des Vorschlagsrechts der Fraktionen für Richterwahlausschuss
Durch die Gegenstimmen der Fraktionen von Linken, Grünen und SPD sind die AfD-Vertreter für den Richterwahlausschuss nicht gewählt worden. Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion erklärt dazu:
„Hier zeigt sich der undemokratische Geist der Regierungsfraktionen, die eine Beteiligung der AfD-Opposition selbst dann vereiteln, wenn uns ein entsprechendes Vorschlagsrecht zusteht. Wer Mitwirkung und politische Teilhabe nur unter Ausschluss unliebsamer Meinungen akzeptiert, zeigt Intoleranz und steht für Ausgrenzung. Bei der im Kern stets undemokratischen Linke war das zu erwarten. Das Verhalten von SPD und Grünen ist jedoch enttäuschend. Gerade diejenigen, die noch am Vormittag im Landtag der AfD fälschlicherweise Ausgrenzungen vorwarfen, sind bereits nachmittags eifrig dabei, vor die politische Teilhabe einen Selektionsprozess zu schalten, welche Meinungen vertreten werden dürfen und welche nicht. Immerhin vertritt die AfD 10,6 Prozent der Wähler in Thüringen. Diesen Bürgern hat Rot-Rot-Grün gerade eine Ohrfeige gegeben. Wenn das demokratisch sein soll, dann haben Linke, SPD und Grüne den Grundsatz unseres parlamentarischen Systems ganz offenbar nicht verstanden.
Artikel 89, Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sieht vor: „Jede Fraktion muss mit mindestens einer Person vertreten sein.“ „Damit ist der Richterwahlausschuss nicht verfassungsgemäß besetzt. Schuld hieran sind die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen, denen parteitaktische Spielchen offenbar wichtiger sind, als die Vorgaben der Thüringer Verfassung einzuhalten“, so Möller abschließend.
Quelle: AfD-Fraktion