Seit mehreren Wochen häuft sich Sperrmüll auf der Fläche vor der Gemeinschaftsunterkunft in Hirschberg. Dieser lagert dabei zum Teil über mehrere Tage bis zu Wochen am Straßenrand. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla über die Vermeidung, Verwertung, Behandlung und schadlose Beseitigung von Abfällen des Entsorgungsgebietes (Abfallwirtschaftssatzung), sind Abfälle und Abfallbehälter am Abend bzw. am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr bereitzustellen.
Darüber hinaus sind nach § 12 Abs. 3 Satz 3 Abfallwirtschaftssatzung von der Sammlung nicht erfasste Gegenstände unmittelbar danach, spätestens jedoch einen Tag nach der Abfuhr, von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Diese Vorgaben finden sich ebenfalls auf Seite 14 des ZASO Abfall Terminheftes für den Saale-Orla-Kreis im Kalenderjahr 2022 wieder. Es wird hier klar konstatiert: Wenn genannte Vorgaben, darunter die Bereitstellung frühestens am Abend vor Abholung, nicht eingehalten werden, können die Abfallbehälter nicht abgeholt werden. Neben diesen rechtlichen Vorgaben sind die regelmäßig auftretenden Sperrmüllberge nicht nur unansehnlich für Anwohner, sondern locken allerlei tierische Schädlinge an und zerstören die Grünfläche. Desweiteren ist bei Ablagerung von Elektrogeräten über mehrere Wochen bei dem derzeit nassem Wetter die Gefahr von auslaufenden Akkus und Batterien gegeben.