Gemäß dem im Bundestag von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP eingebrachten und später beschlossenem Gesetzentwurfes zur „Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ wurde unter anderem der § 20 a dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinzugefügt. Zur konkreten Durchführung dieser Vorgabe führt § 20 a Abs. 5 IfSG aus: „Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, auf Anforderung einen [Impf- oder Genesenennachweis] vorzulegen“.

Die Coronapolitik der Regierenden wird immer grotesker und unverständlicher. Einerseits werden die derzeitigen Zwangsmaßnahmen mit der Überlastung der Krankenhäuser begründet, andererseits stehen in Deutschland jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung, um den Abbau von Krankenhausbetten zu fördern. Je mehr Betten abgebaut werden, desto höher die „Belohnung“ aus dem Krankenhausstrukturfond. Mit einer Anfrage an die Landesregierung kläre ich nun, wo und wie viele Krankenhausbetten, mit welchen Mitteln aus dem Fond in Thüringen abgebaut wurden.

Den Gipfel der Krönung erklimmen inzwischen die Regierenden aus Bund und Ländern mit der sogenannten Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe. Nachdem der Impfstoff nicht dauerhaft und zuverlässig vor einer Infektion schützt, die langfristigen Nebenwirkungen aufgrund der fehlenden Datenlage nicht abschließend beurteilt werden können, gelten Schätzungen zu Folge 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten in den von Ausschließung betroffenen Berufsgruppen als nicht immunisiert.

Aufgrund des sich seit Jahren zuspitzenden Pflegenotstandes, ist es unverantwortlich unser gut ausgebildetes und dringend benötigtes Personal vor die Tür zu setzen. Das im Dezember beschlossene Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte nach Ermessen ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot aussprechen können. Ich appelliere an den Landrat, auch in Form einer heute eingereichten Anfrage, von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen, um ein Kollabieren im Gesundheits- und Sozialwesen zu verhindern!