Dieser Staat muss wieder konsequent und durchsetzungsstark die Sicherheit seiner Bürger als zentralen Daseinszweck verstehen und gewährleisten! Die Abschiebung der verurteilten Straftäter ist sofort auszuführen!
Am Landgericht Gera wurden im Juni zwei serbische Staatsangehörige zu geringen und nahezu lächerlichen Bewährungsstrafen verurteilt, nachdem sie im Tatzeitraum von 2012 bis 2013 Einbruchsdiebstähle in Einfamilienhäuser, unter anderem in Bad Lobenstein, Neundorf, Schleiz, Zeulenroda-Triebes und Gefell begangen haben. Bereits im Jahr 2015 wurden die beiden serbischen Staatsangehörigen zu Gefängnisstrafen verurteilt, wogegen sie beim Bundesgerichtshof Revision einlegten und dieser die Verurteilungen aufhob. Deshalb mussten die Fälle vor einer anderen Kammer des Landgerichtes neu verhandelt werden. Die lange Verhandlungsdauer und die im Missverhältnis zu den gravierenden Folgen für die Opfer stehenden Urteile waren für mich Anlass, eine Mündliche Anfrage in der letzten Sitzung des Thüringer Landtages vor den Parlamentsferien (Drucksache 7/3782) zu stellen.
Dabei wurde mir seitens des Justizministeriums bestätigt, dass sich das Verfahren ursprünglich gegen elf Beschuldigte richtete, wobei aufgrund von unzureichendem Tatverdacht teilweise Fälle eingestellt wurden.
Auf die Frage, wie hoch die zusätzlichen Gerichtskosten den deutschen Steuerzahler belasteten, konnte die Landesregierung keine Auskunft geben und genauso wenig zu der Gesamtzahl der begangenen Straftaten der Diebesbande. Ebenso konnte sie keine Auskunft zu einer nach Gesetz möglichen Abschiebung der verurteilten Straftäter in deren Heimatland Serbien erteilen und verwies auf die zuständige Ausländerbehörde des Burgenlandkreises. Absprachen zwischen den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gebe es nicht und seien auch nicht beabsichtigt.
Die Staatsanwaltschaft plane indes keine Revision einzulegen, womit die Fälle als abgeschlossen betrachtet werden können. Für die zahlreichen, bis heute traumatisierten Betroffenen ist dieser Prozessausgang nach fast zehn Jahren ein Schlag ins Gesicht.