Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 5 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Landkreisgebiet. Er hat sich hierzu mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten nach in einem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen zusammengeschlossen. Dieser Rettungsdienstzweckverband erfüllt diese Aufgabe für den Saale-Orla-Kreis nur unzureichend, wie sich den Antworten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11. Januar 2018 (Drucksache 6/4933) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Zippel und vom 18. November 2020 (Drucksache 7/2148) und auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk entnehmen lässt. Danach sind für den Saale-Orla-Kreis enormere Überschreitungen der nach § 12 Abs. 1 Nr. ThürRettG geregelten Hilfsfristen, zuletzt im Kalenderjahr 2019 mit 2282 Hilfsfristüberschreitungen, deutlich zu erkennen. Der Landkreis hat als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Hilfsfristüberschreitungen im Saale-Orla-Kreis sind nicht länger hinnehmbar! Der Rettungsdienstbereichsplan ist unverzüglich zu gewährleisten und der Standort Liebschütz für 24 Stunden zu besetzen. Hierüber wird der Landrat von uns zur Kreistagssitzung beauftragt.