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Prof. Dr. Michael Kaufmann – Thüringen rettet das Weltklima nicht!

Das „Thüringer Klimagesetz“ der rot-rot-grünen Landesregierung verursacht tiefe Einschnitte in die Energieerzeugung und -nutzung, die sich bei den Bürgern in erster Linie in Form von höheren Kosten sowie für die Wirtschaft durch eine Verschlechterung der Standortbedingungen bemerkbar machen. Zudem werden erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen benötigt, um den Forderungen des Gesetzes nach mehr erneuerbarer Energie gerecht zu werden. Diese Ressourcen fehlen bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen, zum Beispiel bei der Anpassung an klimatische Veränderungen. Eine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Abwägung zum Klimagesetz hat bis heute nicht stattgefunden.

Hierzu erklärt Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann, energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Es zeugt von einer gehörigen Portion Größenwahn, wenn eine Landesregierung annimmt, durch einen Alleingang das Weltklima retten zu können. Der Einfluss des Freistaates Thüringen, aber auch der gesamten Bundesrepublik auf die weltweite Klimaentwicklung und den globalen CO2-Ausstoß ist so geringfügig, dass das ganze Gesetz nicht das Papier wert ist, auf dem es veröffentlicht wurde. Das Thüringer Klimagesetz beruht auf fragwürdigen Annahmen über die längerfristige Klimaentwicklung und Spekulationen über die mögliche Steuerung dieser Entwicklung, die wissenschaftlichen Kriterien nicht standhalten. Im Gegenzug belastet das Klimagesetz die Bürger auf unverantwortliche Weise, indem beispielsweise die Bau- und Sanierungskosten für Wohngebäude in einem unerträglichen Maß ansteigen, während unsere Wirtschaft gegenüber Unternehmen aus Bundesländern, in denen derartige Vorschriften nicht existieren, deutlich benachteiligt wird.

Eine derartige Fehlentwicklung hilft weder den Bürgern noch der Wirtschaft und der Umwelt schon gar nicht! Aus diesem Grund hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes in den Landtag eingebracht.“

2021-06-01T12:23:31+02:002. Juni 2021|GB Saalfeld-Rudolstadt, KV Süd-Ost-Thüringen|

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