Mit einer Spende in Höhe von 600 Euro unterstützen mein Kollege Torsten Czuppo (Sprecher für Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz) und ich den Bau einer Atemschutzwerkstatt in den Räumen der Freiwilligen Feuerwehr Hirschberg.

Bisher mussten die Kameraden der Hirschberger Feuerwehr ihre Atemschutztechnik in einem aufwendigen Vorgang in Wurzbach von einem Ehrenamtlichen der dortigen Wehr prüfen lassen. Um künftig Zeit und Aufwand zu sparen, hat man sich im Rahmen eines Hygienekonzeptes in Hirschberg entschlossen, eigene Möglichkeiten zu schaffen. Mit Spenden, Eigenmitteln des Vereins und auch der Unterstützung der Stadt Hirschberg konnte so in den vergangenen zwei Jahren zum Reinigen und Prüfen der Atemschutzgeräte sowie als Prüfwerkstatt für Messgeräte des Gefahrgutzuges ein neuer Raum geschaffen werden.

Im weiteren Gespräch mit dem 1. Vorstand des Vereins Lutz Gablenz, dem Stadtbrandmeister Mirko Narosch und dem Wehrleiter Kay Hain ging es darum, wie die Politik die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren weiter unterstützen und fördern kann. Der überregionale Einsatz auf Bundesautobahnen, die Fahrzeugbeschaffung mit den dazugehörigen Förderrichtlinien und die Probleme um die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz standen dabei im Mittelpunkt.

Durch diese vor Ort Begegnungen mit den Praktikern gelingt es, wichtige Impulse für die parlamentarische Arbeit aufzunehmen.

Hier unsere aktuellen Initiativen:

1. Wir wollen, dass künftig auch die Beschaffung von qualifizierter Einsatzbekleidung für Feuerwehren nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe als zuwendungsfähig erklärt wird und ein entsprechender Zuwendungstatbestand in der v. g. Zuwendungsrichtlinie ausgebracht wird. Momentan ist bei der Beschaffung von qualifizierter Einsatzbekleidung für einen Angehörigen der Einsatzabteilung mit Anschaffungskosten von bis zu ca. 1.200,00 € zu rechnen, was die Gemeinden und Städte längst nicht mehr allein finanzieren können. Torsten Czuppon hat hierzu bereits vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung gerichtet.

2. Wir wollen zur Gewinnung von Einsatzpersonal bei Freiwilligen Feuerwehren eine Entlastung dieser Personen bei Kommunalabgaben (Grundsteuer B und Benutzungsgebühren) im Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) regeln. Hierzu bereitet unsere Fraktion gerade einen Gesetzentwurf zur Änderung des ThürKAG vor.

 3. Wir wollen, das örtliche Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die Mitglied der Einsatzabteilung sind, durch Zuschüsse des Freistaates Thüringen und der Gemeinde bzw. Stadt als Aufgabenträger der Freiwilligen Feuerwehr von den für diese zu zahlenden Sozialabgaben entlastet werden. Damit wird die ortsnahe Beschäftigung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mittelbar gefördert und gesteigert.

 4. Wir setzen uns für eine Neudefinition des „Katastrophenbegriffs“ im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) ein, damit Gemeinden, Städte und Landkreise im Katastrophenfall einen erleichterten Zugang zu finanziellen Mitteln aus dem „übervollen“ Katastrophenschutzfonds des Freistaates Thüringen erhalten können.

 5. Wir fordern eine Erhöhung der „Feuerwehrrente“ auf einen nach Dienstzeit nach oben offenen „Mindestbetrag“ von 100,00 € je Monat sowie dessen Befreiung von der Steuerpflicht bei der Rentenbesteuerung durch die Finanzbehörden.