Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2008, 2018

Fauler Suedlink-Kompromiss zwischen Altmaier und Siegesmund?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wird zu Gesprächen über die Pläne zum Ausbau von Stromtrassen nach Thüringen kommen. Die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) hatte das zuvor gefordert. Dazu sagt Olaf Kießling, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Die Bundesregierung [...]

1908, 2018

Gesetzliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Jagd schaffen

42.000 Stück Schwarzwild haben die Thüringer Jäger im Jagdjahr 2017/18 zur Strecke gebracht. Dies entspricht einem Anstieg von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch der sich rasch ausbreitende Waschbär wurde erfolgreich bejagt: 12.500 Exemplare wurden entnommen, knapp 1.300 mehr als [...]

1808, 2018

Reaktion der AfD-Fraktion auf Kruppa-Brief an Landräte und Bürgermeister

Die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, hat sich in einem Schreiben an die Thüringer Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewandt. Darin bittet sie die Kommunalvertreter darum, sich in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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