Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

1609, 2018

Engpässe beim Tierfutter – Landesregierung zu zögerlich

Die schlechte Ernte sorgt in Thüringen für Engpässe beim Tierfutter. 25 Prozent weniger Silomais und 30 Prozent weniger Erträge auf Grünlandflächen sorgten für eine extrem angespannte Futtersituation in den Viehbetrieben, warnt der Thüringer Bauernverband. Dazu sagt Thomas Rudy, Sprecher der [...]

1509, 2018

Herold: Kritik an designiertem SED-Landesbeauftragten

Die Amtszeit des Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Christian Dietrich, läuft in Kürze aus. Die Grünen haben ihren Wunschkandidaten Peter Wurschi vorgeschlagen. Dieser wird auch von SPD und Linke mitgetragen. Dazu sagt die AfD-Abgeordnete Corinna Herold: „Die Aufgabe [...]

1409, 2018

Möller: Vorbereitungsarbeiten für den Beginn des Moscheebaus in Marbach

Die Stadtverwaltung Erfurt genehmigte im Januar dieses Jahres den Antrag der Ahmadiyya-Gemeinde für den ersten Moscheebau in Thüringen. Das Bauvorhaben ist in der Bevölkerung hoch umstritten. Alle Verantwortlichen hatten hierauf mit dem Versprechen reagiert, für Verfahrenstransparenz zu sorgen. Nun jedoch [...]

1309, 2018

Rot-Rot-Grün ist beim Thema Suedlink unehrlich

Die rot-rot-grüne Landesregierung will noch vor dem Planfeststellungsbeschluss gegen die geplante Stromtrasse Suedlink rechtlich vorgehen. Eine Kanzlei soll beim Bundesverwaltungsgericht im Auftrag des Freistaats einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur beantragen. Dazu sagt Olaf Kießling, Sprecher der AfD-Fraktion für [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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