Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

1410, 2018

Plenum im Thüringer Landtag: „Die Personalnot in der Pflege in Thüringen und die Akquise von geeigneten Fachkräften aus osteuropäischen Nicht-EU-Staaten gehört ganz oben auf die Agenda“

Der Antrag der AfD-Fraktion: „Dem Pflegenotstand entschlossen entgegenwirken! Freie Potenziale von Kranken- und Altenpflegern aus osteuropäischen Nicht-EU-Staaten für Thüringen gewinnen“ wurde am zweiten Tag des Septemberplenums wieder mal zur späten Stunde aufgerufen. Dem Pflegenotstand entschlossen entgegenwirken! Freie Potenziale von Kranken- [...]

1310, 2018

Thüringer Verfassungsschutz versucht, demokratische Wahl zu beeinflussen

Der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat sich bei SPIEGEL ONLINE in einem heute erschienen Artikel zum Listenparteitag der AfD Thüringen geäußert. Wörtlich erklärte Kramer: „Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu [...]

1210, 2018

Plenum im Thüringer Landtag: „Der Kampf gegen rechts ist in Wahrheit ein Kampf gegen die bürgerliche Mitte“

Der Antrag der AfD-Fraktion: „Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern“ wurde gemeinsam mit dem Alternativantrag der CDU: „Missbrauch des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verhindern“ debattiert. Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern In seiner Antragsbegründung stellte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke die Frage, wie [...]

Veranstaltungen

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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