Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2010, 2018

Zur von „Thügida“ geplanten Demonstration in Bornhagen

Die selbsternannte rechtsextreme „Volksbewegung Thügida" plant für kommenden Sonntag eine Demonstration in Bornhagen, dem Wohnort des Landessprechers der AfD Thüringen, Björn Höcke. Die Demonstration ist für drei Stunden angemeldet und soll unter anderem auch unmittelbar am Grundstück Björn Höckes vorbeiziehen. [...]

1910, 2018

Kalbitz: „SPD-Scholz gegen deutsche Arbeitslose“

SPD-Finanzminister Scholz plant mit seinem französischen Amtskollegen nach Informationen aus einem internen Papier eine europäische Arbeitslosenversicherung. Die europaweite Rückversicherung für nationale Arbeitslosenfonds soll demnach aus Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten aufgefüllt werden, um in EU-Ländern, die in eine finanzielle Krise geraten – [...]

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Stadt-verband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck AfD-Stadtverband Jena, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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