Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2911, 2022

Höcke zum zeitraubenden Streit um den Landesetat

Anlässlich der vermeintlichen Eskalation im Streit um den Thüringer Landeshaushalt 2023 sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion Thüringen: „Die alljährliche Spiegelfechterei der CDU um den Landeshaushalt raubt den beteiligten Akteuren [...]

2711, 2022

Möller: Politische Aufarbeitung der Staatssekretärsaffäre

Bezugnehmend auf einen vertraulichen Bericht des Thüringer Landesrechnungshofes, meldet der „Spiegel“ eine „rechtswidrig“, „fehlerhafte“ und „schlichtweg intransparente“ Einstellungspraxis der rot-rot-grünen Koalition für Staatssekretäre. Demnach hätten für insgesamt fünf Personen die [...]

2611, 2022

Höcke: Die CDU kneift vor der Machtfrage

„Alle Jahre wieder das gleiche Theaterstück,“ schüttelt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Björn Höcke, anlässlich der geplatzten Spitzengespräche zum Landesetat 2023 zwischen der CDU und Rot-Rot-Grün, den Kopf. „Mario Voigt kennt hoffentlich die [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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