Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2608, 2018

Sommerfest KV Gera-Jena-SHK

Gestern fand das alljährliche Sommerfest unseres Kreisverbandes in Camburg statt. Das wechselhafte Wetter konnte die gute Stimmung nicht vermiesen. Über den Tag verteilt kamen über 120 Gäste, die die lockere [...]

2508, 2018

Beschussamt fördern!

Friesen: Beschussamt ist durch Altersabgänge in seiner Funktionsfähigkeit bedroht – keine Trittbrettfahrerei anderer Bundesländer auf Kosten Thüringens Der AfD-Bundestagsabgeordnete für Südthüringen, Dr. Anton Friesen, besuchte gestern das Beschussamt in Suhl. [...]

2108, 2018

Der Thüringer / Ilmenauer AfD Bundestagsabgeordnete Marcus Bühl lädt junge Medienmacher nach Berlin ein und informiert über den 15. Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages

Sie werden in einer Redaktion hospitieren, mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten. Die jungen Medienmacher können sich bis zum [...]

2008, 2018

Fauler Suedlink-Kompromiss zwischen Altmaier und Siegesmund?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wird zu Gesprächen über die Pläne zum Ausbau von Stromtrassen nach Thüringen kommen. Die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) hatte das zuvor gefordert. Dazu sagt Olaf [...]

Kontakt

Veranstaltungen

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Kreisverband Jena-Gera-SHK

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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