Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1611, 2018

AfD Haushälter stimmen gegen ausufernde Förderung von als Kulturschaffende getarnte Linksextremisten

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am vergangenen Donnerstag setzte die Koalition noch Änderungsanträge im Einzelhaushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien durch. Dazu der Haushälter und Berichterstatter zum Einzelplan 04 [...]

1411, 2018

Merz‘ Entgleisung ist schäbig und einer CDU unwürdig

Wie groß muss die Verzweiflung in der CDU sein, dass sie die AfD mit verbalen Entgleisungen herabzusetzen versucht? Die Behauptung von Friedrich Merz, wonach die AfD ,,offen nationalsozialistisch’’ sei, kommentiert [...]

1311, 2018

Proteste gegen die Grundsteinlegung der Ahmadiyya-Moschee

Nach zweieinhalb Jahren Planung und Genehmigungsverfahren, begleitet von zahlreichen Protesten der Erfurter Bürger, findet heute im Marbacher Gewerbegebiet die Grundsteinlegung für den Moscheebau der islamischen Splittergruppe Ahmadiyya Muslim Jamat statt. [...]

1111, 2018

Asylleistungsmissbrauch stoppen!

Die AfD-Fraktion hat am Freitag im Plenum des Thüringer Landtags einen Antrag eingebracht, nach dem Asylleistungsmissbrauch verhindert und das Sachleistungsprinzip konsequent angewendet werden soll. Die Landesregierung wird in dem Antrag [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Kreisverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE42 8305 3030 0018 0346 75
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

Nach oben