Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2202, 2019

Muhsal: Rot-Rot-Grün sollte auf Lehrer hören

Der Thüringer Lehrerverband hat unter Lehrern eine Umfrage zum neuen Schulgesetz durchgeführt. Der Verband sieht kaum Verbesserungen darin. Der Gesetzentwurf sei ungeeignet, die drängendsten Probleme zu lösen, so das Ergebnis [...]

2002, 2019

Henke: Fusionsprämie der Landesregierung ist hinterlistig

Die Landesregierung stellt der Stadt Suhl und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen bei einer Fusion eine Millionenförderung in Aussicht. Im Raum stehen bis zu 40 Millionen Euro. Dazu sagt Jörg Henke, kommunalpolitischer [...]

1902, 2019

AfD stellt Programm für Europawahl online

Die Alternative für Deutschland hat ihr Programm für die Europawahl online gestellt. Das Europawahlprogramm finden Sie hier: https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2019/02/AfD_Europawahlprogramm_A5-hoch_web.pdf. AfD-Bundessprecher und Spitzenkandidat Prof. Dr. Jörg Meuthen MdEP: „Die AfD steht fest [...]

1802, 2019

Die GRÜNEN sabotieren eine vernünftige deutsche Politik

AfD-Bundessprecher Dr. Alexander Gauland MdB hat die erneute Blockade der GRÜNEN im Bundesrat in Bezug auf die Debatte um „sichere Herkunftsstaaten“ kritisiert: „Dass es den Grünen wieder einmal gelungen ist, [...]

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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