Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

103, 2019

Möller: Manniske-Klinik könnte zu Bundeswehrkrankenhaus werden

Zum AfD-Antrag „Schließung des Manniske-Krankenhauses in Bad Frankenhausen verhindern - Mögliches Missmanagement der Verantwortlichen aufklären!“ erklärt Stefan Möller, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion: „Zur Rettung der Manniske-Klinik in Bad Frankenhausen müssen [...]

2802, 2019

Landrettung mit Marcus Bühl, Neues aus Berlin und der Thüringer Heimat – Ausgabe 3, März 2019

Nachfolgend möchten wir auf den Rundbrief unseres Thüringer Bundestagsabgeordneten Marcus Bühl verweisen, den wir Ihnen gerne zur Lektüre empfehlen. https://afd-thueringen.de/wp-content/uploads/2019/02/2019-02-28-Landrettung-mit-Marcus-Buehl-MdB-AfD-Ausgabe-3.pdf Quelle: Marcus Bühl, MdB

2702, 2019

Björn Höcke zum Beschluss des VG Köln

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die [...]

2402, 2019

GG-Änderung: 5,5 Mrd Bundesmittel für die Länder ist haushalterisch skandalös

Grundgesetzänderung beim Digitalpakt heißt: Die Länder erhalten 5,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur freien Verfügung. Nach 41 Minuten war sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gestern über die Grundgesetzänderung [...]

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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