Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

806, 2019

Bundesregierung muss Flüchtlingskosten der Länder tragen

Ministerpräsident Bodo Ramelow hat den Flüchtlingskosten-Kompromiss zwischen Bund und Ländern begrüßt. Er sagte, am Ende werde Thüringen wohl 25 Prozent weniger bekommen als jetzt. Die Lösung sei aus seiner Sicht, [...]

706, 2019

Höcke: CDU streicht sich grün an

Zum veröffentlichten klimapolitischen Maßnahmenkatalog der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Angesicht des rapiden Verfalls der Merkel-Regierung rüstet sich die Union für künftige Koalitionen mit der [...]

606, 2019

Jägerschaft lehnt geplante Änderung des Jagdgesetzes ab

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes sagt Stefan Möller, jagdpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion: „Die Anhörung zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes im Forstausschuss hat deutlich [...]

506, 2019

Höcke: „Bankrotterklärung der Union“

Zur „Weimarer Erklärung“ der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Die ‚Weimarer Erklärung‘ ist in Wahrheit eine Bankrotterklärung der Union als Regierungspartei und Beweis dafür, wie [...]

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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