Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1606, 2019

Gauland: Sanktionen gegen Russland bedingungslos aufheben

Berlin, 14. Juni 2019. Zur Diskussion in der SPD über die Sanktionen gegen Russland teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit: „Die Sanktionen gegen Russland müssen [...]

1506, 2019

Muhsal: Tiefer Eingriff in die Freiheitsrechte des Kindes

Ein Fragebogen, der vor der Einschulung von Kindern in Thüringen verteilt wird, entspricht einem Medienbericht zufolge nicht den Datenschutzregeln. Angaben dazu, ob ein Kind mithilfe einer Saugglocke oder einer Zange [...]

1406, 2019

Wer kriminell wird, hat sein Gastrecht verwirkt!

Absurder Fall aus dem Wartburgkreis zeigt, wie das deutsche Asylrecht missbraucht wird Presseberichten zufolge wurde ein wegen sexueller Nötigung und Diebstahl, Körperverletzung und Drogenbesitz zu mehreren Strafen verurteilter Asylbewerber aus [...]

1106, 2019

Brandner: Keine öffentlichen Gelder für Hetze gegen die AfD!

Der Verein „Miteinander e.V.“ sieht sich selbst als Ansprechpartner „für zivilgesellschaftliche Initiativen, Verbände und Vereine, Stiftungen, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Medien sowie für Akteure aus Kommunal- und Landesverwaltungen“ zu den „Themenfeldern [...]

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Spenden

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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