Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

207, 2019

Kießling: Haushalt ist rot-rot-grüne Luftnummer

Der Rechnungshof hat gestern den Jahresbericht 2019 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und Haushaltsrechnung 2017 in Thüringen vorgelegt. Dazu sagt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: [...]

2706, 2019

Marcus Bühl: Bundesregierung streicht für 2020 bei der inneren Sicherheit sowie bei Bildung und Forschung

Die Bundesregierung hat gestern im Kabinett den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beschlossen. Dazu erklärt der Thüringer Bundestagabgeordnete Marcus Bühl, Mitberichterstatter für die Haushaltspläne des Bundesministeriums des Inneren, Bau und [...]

2606, 2019

Landesregierung muss Kaufpreis der GWB offenlegen

Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung mit dem Rückkauf der Geraer Wohnungsbaugenossenschaft beschäftigt. Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion: „Der Bund der Steuerzahler hat Recht: [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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