Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1007, 2019

Marcus Bühl: Seehofers „Modernisierungsplan“ ist im Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht untersetzt

Nach einem Jahr Tätigkeit kommt die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Lebensverhältnisse in Deutschland gibt. Bundesinnenminister Horst Seehofer will nun einen „Modernisierungsplan“ für Deutschland [...]

407, 2019

AfD-Abgeordneter Rudy fordert das Ende der Energiewende

An drei Tagen im Juni gab es im deutschen Stromnetz eine massive Unterdeckung. Die verfügbare Strommenge war also zu gering. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Medienberichte bestätigt. Ein Blackout konnte nur [...]

307, 2019

Möller: GWB-Skandal in Untersuchungssauschuss aufklären!

Die Thüringer Landesregierung geht von einem Rückkaufpreis von 70 Millionen Euro für den Mehrheitsanteil an der Wohnungsbaugesellschaft GWB Elstertal in Gera aus. Die AfD-Fraktion hatte sich bereits vor Monaten mit [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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