Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2507, 2019

Wolf in das Jagdrecht überführen

Das Thüringer Umweltministerium hat gestern bestätigt, dass die Ohrdrufer Wölfin Mischlingsnachwuchs bekommen hat. Agrargenossenschaft und Kreisjägerschaft sprechen sich für Konsequenzen aus. Der NABU hingegen bezeichnete das Reißen von Nutztieren durch [...]

2407, 2019

Kotré: CO2-Steuer ist Gift für Wirtschaft und Verbraucher

Berlin, 23. Juli 2019. Zur aktuellen Diskussion um die Bepreisung von CO2 sagt der Energiepolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Steffen Kotré: „Die AfD-Fraktion lehnt eine CO2-Steuer ab. Bereits heute schon sind [...]

2107, 2019

So weit der Souverän die Mächtigen gehen lässt…

Der Unmut über Entscheidungen der "Verantwortungsträger" ist nicht mehr zu überhören. Nur die größten Betonköpfe und Ignoranten verneinen die Tatsache, dass die Regierung (sei es die Bundesregierung oder die Thüringer [...]

1907, 2019

Herold: Aufklärung statt Impfpflicht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz für eine Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in einen Kindergarten oder die Schule [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Kreisverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE42 8305 3030 0018 0346 75
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

Nach oben