Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

208, 2019

Weidel: Echte Grenzkontrollen statt Seehofers Placebos!

Berlin, 2. August 2019. Die Ankündigung Horst Seehofers, die Grenze zur Schweiz zukünftig kontrollieren zu wollen, sieht die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel als nicht ausreichend an: „Nicht nur die Grenze zur [...]

108, 2019

Holm: Angstraum Bahnhof? AfD-Fraktion will’s wissen!

Berlin, 31. Juli 2019. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Leif-Erik Holm hat heute (Mittwoch) mehrere schriftliche Anfragen an die Bundesregierung zum Thema „Sicherheit an Bahnhöfen“ und zur möglichen Überlastung der [...]

3107, 2019

Waldschäden: Die Landesregierung bleibt planlos

Angesichts der dramatischen Waldschäden wird sich das Thüringer Kabinett nach der Sommerpause zu einer Sondersitzung treffen. Ramelow schlug vor, dass die Thüringer Landwirte im Herbst nach Abschluss der Ernte auch [...]

2807, 2019

Reichardt: Versuchter Mord an AfD-Politiker

Am Samstag, 27.07.2019, fand das Sommerfest der Junge Alternative in Arendsee statt. In der Nacht zum Sonntag wurde ein an das Gelände grenzender Holz-Bungalow, in dem der AfD-Kreisvorsitzende der Altmark [...]

2707, 2019

Alexander Gauland: Die EU sollte auf die Briten zugehen

Berlin, 26. Juli 2019. Die Antrittsrede des neuen britischen Premierministers Boris Johnson vor dem Unterhaus kommentiert Bundessprecher, Dr. Alexander Gauland, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion: „Boris Johnson hat deutlich gemacht, dass der [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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