Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

202, 2020

Mehr Geld für Jobcenter trotz weniger Arbeitsloser

AfD-Bundestagsfraktion fordert Korrekturen bei der Zuteilung von Steuergeldern an die Jobcenter. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer an die Bundesregierung brachte zutage, dass die Kosten für die Jobcenter in Deutschland [...]

102, 2020

Stephan Brandner: Deutsche Sprache schützen!

Aus einer aktuellen repräsentativen Meinungsumfrage des Instituts INSA zur deutschen Sprache ergibt sich, dass die Mehrheit der Deutschen der Ansicht sei, die deutsche Sprache verkomme zunehmend. Am stärksten sähen die [...]

3001, 2020

Widerstand gegen Windkraftanlagen im Thüringer Süden

Die Bürgerinitiative Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald hat einen Brief an die Abgeordneten des Thüringer Landtags gesandt und darin an alle Verantwortungsträger appelliert. Grund ist die Bekanntmachung, dass auf dem [...]

2901, 2020

Die letzten Konservativen der Union kämpfen auf verlorenem Posten

Das System der Negativpersonalauslese der Merkel-Ära hat die Christdemokratie in Deutschland nachhaltig verändert. Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland zeigt Verständnis für die Kritik von ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) an der Migrations- [...]

2701, 2020

Gedenken im AfD-Kreisverband Ilmkreis-Gotha an die Opfer des Nationalsozialismus

Heute jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 75. Mal. Dabei nahmen Mitglieder unseres Kreisverbandes am Gedenken teil. In Ilmenau legten Kreissprecher und Bundestagsabgeordneter Marcus Bühl sowie AfD-Stadt- und [...]

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Veranstaltungen

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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