Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1410, 2020

Lauerwald: Ja zur freiwilligen Impfung, nein zur Impfpflicht!

Heute startet eine Impfkampagne des Thüringer Gesundheitsministeriums, die Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche, für Erwachsene und für Senioren gibt. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Ministeriums auch auf die Corona-Pandemie [...]

1310, 2020

Bühl: Kein neuer Erweiterungsbau für das Kanzleramt!

Die Koalition möchte das Kanzleramt mit einen 600 Millionen teuren Prunkbau erweitern. Dies würde 1,5 Millionen Euro pro eingerichteten Arbeitsplatz bedeuten. Es ist völlig unangemessen, mit 18.529 Euro pro Quadratmeter [...]

1010, 2020

Herold: Corona-Krise hinterlässt tiefe Spuren in Zahnarztpraxen

Angaben der Bundeszahnärztekammer zufolge hat die Coronavirus-Pandemie bei einem Großteil der deutschen Zahnarztpraxen zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Im Bundesdurchschnitt schätzen Zahnarztpraxen den Rückgang ihres Arbeitsaufkommens auf über 50 Prozent. Hinzu [...]

910, 2020

Sesselmann: Sinnloses Geldverbrennen geht weiter

Beim gestrigen Kommunalgipfel versprachen Rot-Rot-Grün und CDU den Vertretern der Thüringer Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zum Ausgleich der coronabedingten Mindereinnahmen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages. Die AfD-Fraktion lehnt die [...]

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Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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