Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1801, 2021

150 Jahre Deutscher Nationalstaat – wir gratulieren!

Vor 150 Jahren wurde das Deutsche Reich proklamiert. Damit ging ein jahrhundertealter Wunsch von Deutschen aller Landsmannschaften in Erfüllung: Die Nation fand ihre staatliche Form. Und doch vereinte das neue [...]

1601, 2021

Hoffmann: Corona-Krise trifft Tierheime hart

Auch wenn sich die Zahl der vermittelten Tiere im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise verbessert hat, verschärft sich die finanzielle Situation der Tierheime angesichts der Corona-Beschränkungen weiter. Durch fehlende Veranstaltungen, Spendentermine [...]

1501, 2021

Mühlmann: Linksextremer Terror in Thüringen

In der Nacht zu Montag explodierte an einem Treffpunkt von Rechtsextremisten in Eisenach ein Sprengsatz, mehrere Scheiben gingen zu Bruch. Ein mutmaßliches Bekennervideo und ein Bekennerschreiben deuten auf eine linksextremistische [...]

1401, 2021

Höcke: Reine Briefwahl des Landtags gefährdet die Demokratie

Der Thüringer Landesverband des Vereins "Mehr Demokratie e.V." hat für die bislang am 25. April anvisierte vorgezogene Landtagswahl eine flächendeckende Briefwahl vorgeschlagen. Aus Sicht des Sprechers von "Mehr Demokratie e.V." [...]

1201, 2021

Mühlmann: Kein rechtes Motiv bei Angriff vor Staatskanzlei

Die Thüringer Polizei hat in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu einer Prügelei im Erfurter Hirschgarten im Juli 2020 abgeschlossen. Auch wenn zu den 15 ermittelten Tatverdächtigen bereits [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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