Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2701, 2021

Kniese: Öffnungsperspektive für alle Branchen jetzt!

Nach Aussage von Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) könnten Friseure möglicherweise früher öffnen als andere Branchen. Er kündigte an, dass sogenannte körpernahe Dienstleister schneller als andere Branchen eine klare Öffnungsperspektive bekommen [...]

2501, 2021

Möller: Keine Wohlfühlbehörde für Zuwanderungsideologen

Migrationsminister Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen) plant die Erstaufnahme und Unterbringung von Migranten im nächsten Jahr neu zu regeln. Hierfür soll eigens auf Steuerzahlerkosten ein neues Thüringer Landesamt geschaffen werden. [...]

2001, 2021

Höcke: Corona-Extremismus stoppen!

Auf Initiative der AfD-Fraktion berät der Thüringer Landtag heute in einer Sondersitzung über den Umgang der Landesregierung mit den Mitwirkungsrechten des Landtages im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und die weitere [...]

1901, 2021

Dr. Lauerwald: Keine Corona-Testpflicht für unsere Kinder!

Seit voriger Woche dürfen Schüler der Abschlussklassen wieder in ihre allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Teilnahme am Unterricht ist derzeit nicht an eine Testpflicht geknüpft. Schüler können sich jedoch ab [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

Spenden

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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