Björn Höcke erzielt weiteren Erfolg gegen WeltN24
Das Oberlandesgericht Rostock hat der WeltN24 GmbH nunmehr in zweiter Instanz mit Urteil vom 21.02.2018 untersagt, das frei erfundene Zitat: „[…] Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen […]“ weiter zu verbreiten. Die Richter stellen klar: „Zwar ist der Begriff der ‚Meinung‘ in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG [...]

