Mit den Migrantenströmen durch die unkontrollierten Grenzen kamen und kommen auch die „Kinderehen“. Das Bundesinnenministerium beziffert fast 1500 ausländische Kinder und Jugendliche, davon über 360 unter 14 Jahren, die als bereits Verheiratete legal oder illegal eingereist sind (http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/kinderehe-etwa-1500-betroffene-in-deutschland-14427915.html). Die drei Hauptherkunftsländer der minderjährigen Ehepartner sind Syrien, Afghanistan und Irak, wobei die meisten aus Syrien stammen. Die überwiegende Mehrheit der Kinder in diesen Ehen sind Mädchen. Die Dunkelziffer dürfte aber weitaus höher sein, da es mindestens eine halbe Million Nichtregistrierte gibt und solche Informationen nicht von allen bisher registrierten Asylbewerbern und Zuwanderern vorliegen (http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlingspolitik-ueber-eine-halbe-million-abgelehnte-asylbewerber-leben-in-deutschland_id_5971731.html).
In Deutschland ist die Heirat ab Volljährigkeit zulässig und legal. Eine Ehe ab 16 Jahren ist erlaubt, wenn der eine Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Partners zustimmen (siehe erster Link im ersten Absatz). Als „Kinderehe“ gilt in Deutschland ein Bündnis, bei dem mindestens ein Partner unter 14 ist und somit noch im sogenannten Schutzalter. Wir reden hier also vorwiegend von Mädchen und Jungen, die mit Volljährigen oder ebenfalls Minderjährigen verheiratet sind oder besser gesagt verheiratet wurden und selber keine 14 Jahre sind. Jeder und vor allem jeder Elternteil, der diesen Text liest, mag einen Moment lang überlegen, was es beispielsweise für ein Mädchen von 13 Jahren heißt, mit einem weitaus älteren Mann verheiratet zu sein. Oder anders herum: Die deutschen Gesetze zum Zwecke des Kinderschutzes sind aus gutem Grunde und lange erkämpft entstanden. Sie ergeben Sinn und Notwendigkeit über sich selbst und die gesellschaftlichen Normen hinweg. Sie demonstrieren darüber hinaus unsere aufgeklärte Gesellschaft und den europäischen Kontext. Wir können darauf stolz sein.
Ein Jahr nach der eigenmächtigen Entscheidung der Kanzlerin, das Dublin-Verfahren außer Kraft zu setzen und damit die illegale Einwanderung zu forcieren, wurden diesen Sommer die Behörden auf das nun wahrlich nicht vom Himmel gefallene Problem aufmerksam. Prominente Politiker verlangten ein pauschales Verbot gemäß deutschem Recht und der zuständige Minister, Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD), forderte vollmundig ebenso ein Verbot von Kinderehen (für Kinder unter 14 Jahren) als konsequente Umsetzung geltenden Rechts. Das war, medial lautstark verbreitet, vor einigen Wochen.
Die oktroyierte Willkommenskultur und die blinde Bejubelung des linksgrünen Lagers aller durch die illegale Masseneinwanderung importierten „Bereicherungen“ haben jedoch dazu geführt, dass geltende Rechtslage im Zuge der erzwungenen Multikulturalisierung schon mal „vernachlässigt“ wird, wenn sie den von den Migranten mitgebrachten Regeln „widerspricht“. Auf dem bunten Basar der Welcome-Fraktion werden unsere Werte verschachert und unsere Grundprinzipien verramscht. Deshalb hat es sich wohl ergeben, dass der als stramm links bekannte Justizminister Maas in einem am Freitag bekanntgewordenen Gesetzesentwurf entgegen deutschem Recht Ehen ausländischer Personen unter 14 Jahren NICHT mehr als das betrachtet, was sie sind, nämlich illegal, sondern er diesen Fällen eine Entscheidung vor Gericht einräumt. Sie also NICHT generell verbietet, sondern durch die Hintertür erlaubt (http://www.achgut.com/artikel/maas_will_kindesmissbrauch_legalisieren). Vorab: Inzwischen ist Maas offenbar auf den massiven öffentlichen Protest hin zurückgerudert, das macht diesen angeblich veralteten Entwurf aber nicht ungeschehen (http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/kinderehe-der-wendige-minister-maas/). Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, so der zurückgezogene Vorschlag des Heiko Maas, solle das Gericht die Ehe aufheben und den/die minderjährigen Ehepartner dem Jugendamt übergeben. WENN das Wohl des Kindes in Gefahr ist also, wenn ein überlastetes Gericht, ein milder Richter oder ein überforderter Sozialpädagoge nicht der Meinung sind oder der Familienclan mit Messern droht, DANN eben nicht und eine nach unserem Recht verbotene Kinderehe bliebe bestehen. Dieser Gesetzesentwurf ist demnach für den theoretischen Fall, dass ein z.B. zwölfjähriges Mädchen den Mut aufbringt, sich gegen die kulturellen oder religiösen Gepflogenheiten ihres Herkunftslandes oder ihrer Familie zu stellen, sich in die hiesige Rechtsprechung einarbeitet, einen Anwalt beschäftigt und gegen ihren Ehemann klagt und die Ehe auflösen will (was schlichtweg unwahrscheinlich ist).
Das ist der endgültige Offenbarungseid des Heiko Maas. Der Entwurf entspricht einer feigen Verlagerung des Problems in die Gerichtssäle. Er war und ist eine Ohrfeige für alle Opfer solcher „Ehen“ und stammt ausgerechnet von dem Minister, der sonst keine Hemmungen hat Bürger großspurig als „Schande“ zu betiteln. Heiko Maas wollte sich seiner Verantwortung nicht stellen. Wieder einmal! Es ist ein skandalöser Entwurf gewesen, ein moralisches wie juristisches Armutszeugnis, eines Sozialdemokraten noch dazu. Ein Minister, der das allen Ernstes vorschlägt, ob auf Druck zurückgezogen oder nicht, bezeugt seine fachliche und menschliche Inkompetenz und seine nicht vorhandene Wertschätzung unseren Errungenschaften gegenüber. Und das als Justizminister!
Ich spreche für mich und deutlich an dieser Stelle: Es erschreckt mich! Dieser links-ideologische Kotau eines deutschen Justizministers im Jahre 2016 vor einem rückständigen Akt, der gegen deutsches Recht verstößt und nur an diesem gemessen werden kann, solange sich unser Land Deutschland nennt, widert mich an. Weil es um Kinder geht! Ein Minister der SPD plante die Ent-Illegalisierung der in Deutschland verbotenen Kinderehe. Denn nichts anderes wäre diese Verschiebung auf die Gerichte. Mit dem kategorischen Verbot anhand unserer Gesetze wäre das Monstrum „Kinderehe“ stattdessen gleich und gesetzeskonform als rechtswidrig eingestuft worden. Ein Schütteln befällt mich dabei zusehen zu müssen, wie lange erstrittene und menschenrechtlich erkämpfte deutsche und europäische Leistungen mir nichts dir nichts von skrupellosen Ideologen weggefegt und zerstört werden oder es zumindest versucht wird. Das ist die Schande für Deutschland, diese Unterwerfung, diese Feigheit, diese linksgrüne Rücksichtslosigkeit!
Ein Justizminister mit fachlicher Kenntnis, Realitätssinn und Anstand hätte ein pauschales Verbot dieser Ehen formuliert und damit deutsches Recht umgesetzt. Heiko Maas hingegen hat einen Entwurf vorgelegt, der den Rechtsstaat weiter ausgehebelt und mit dem er konsequent an vergangene Entscheidungen angeknüpft hätte. Maas hat schließlich keine Probleme mit dem Bruch deutscher und europäischer Asylregeln und er scheint, auf dem linken Auge blind, mit der Antifa zu sympathisieren, da linksextreme Gewalt von ihm verschwiegen wird. Das Verhalten des Heiko Maas in Sachen Kinderehe ist jedoch um ein Vielfaches schändlicher als das, was sonst aus dem Justizamt kommt oder nicht kommt. Denn es betrifft die Menschen, denen in Deutschland zurecht mehr Schutz und mehr Aufmerksamkeit zugesprochen wird und auch deren Rechte bei uns als universell bezeichnet werden. Maas‘ Plan der Legalisierung der verbotenen Ehe von Kindern unter 14 Jahren ist verantwortungslos, feige und verlogen und steht als bisheriger „Höhepunkt“ in einer Linie mit vorherigen Äußerungen und Taten des Justizministers (http://vera-lengsfeld.de/2016/05/02/maas-mit-zweierlei-mass/).
Die persönlichen Folgen für in diesen Ehen Gefangene sind für Nichtbetroffene in ihrer Tragweite kaum zu begreifen. Das heißt aber nicht, dass man sie aufgrund dessen fahrlässig gestattet. Die Multikulti-Apologeten schert das aber nicht, sie wollen auf ihrem Altar opfern, was unsere Zivilisation ausmacht. Wohlstandsverwahrloste Salonsozialisten und selbsternannte Bessermenschen machen sich moralisch gesehen strafbar, wenn sie diese „Ehe“ als Ausstellungsstück in einem bunten Freiluftmuseum betrachten und sich keinerlei Gedanken darüber machen. Sie sind nicht die „Guten“, als die sie sich vermarkten. Schon der Begriff Kinderehe ist ein haarsträubender Euphemismus für in diesen (nicht allen) Bündnissen stattfindende Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Zwänge. Es ist geradezu grausam nicht die gleichen Schutzregeln, wie sie in Deutschland gelten, auf eingewanderte „Kinderehepartner“ anwenden zu wollen. Eine ungeheure Wut erfasst mich daher bei dem, was Maas „erarbeitet“ hat und dann abgrundtief zynisch als Erfolg verkaufen wollte. Es hätte doch gereicht, sich an geltendem Recht zu orientieren, nicht einmal das hat Maas gekonnt oder gewollt. Maas ist als Bundesjustizminister NICHT mehr tragbar!
Und die juristischen Folgen dieses Beschlusses des Heiko Maas hätten unser rechtliches und gesellschaftliches System noch weiter untergraben. Die deutschen Gerichte sind ja nun nicht gerade als knallhart bekannt, wenn es um gewisse Fälle geht, das wäre beim Thema Kinderehe wahrscheinlich nicht anders gewesen. Gerichtsfälle, in denen tatsächlich eine Kinderbraut auf Aufhebung der Ehe geklagt hätte, wären darüber hinaus an einer Hand abzählbar. Auf den Gerichtstischen stapeln sich zudem die Aktenberge. Ohnehin werden deutsche Gerichte seit der Massenmigration mit den Konsequenzen der Merkelpolitik massenhaft konfrontiert, wie die deutschen Bürger. Und welcher Sozialarbeiter hätte denn den Mut gehabt gegen einen Clan aufzutreten und ein eindeutiges Vergehen gegen das Kindeswohl zu attestieren? Wie viele Juristen hätten sich mit einem Thema beschäftigen müssen, das nach geltendem Recht gar nicht erst verhandelbar sein sollte. Und wie viele Sozialindustrielle hätten sich ob der neuen Einnahmemöglichkeiten die Hände gerieben? Gewiefte Anwälte hätten durchaus ein Zwei-Klassen-System bemängeln und die Gerichtshöfe auf Trab halten können. Was wäre mit Konvertiten, die sich nun auf religiöses Recht berufen hätten und eine Kinderehe für rechtens betitelt sehen wollten. Und welches Signal würde Deutschland, das ja gut bis zum Untergang sein soll, in die Welt senden? Der Tag der Umsetzung dieses Maas-Beschlusses wäre kein guter Tag für Deutschland und kein guter Tag für die Kinderrechte gewesen! Hoffentlich bleibt es beim Konjunktiv.
Es war und ist fachlich und moralisch gesehen eine desaströse Entscheidung eines inkompetenten Ministers von der SPD. Mittlerweile kann man froh sein, dass in etwa zehn Monaten die Bundestagswahl ansteht und Heiko Maas von dem für ihn viel zu großen Posten „abgewählt“ werden kann. Nicht auszudenken, wie viel zertrampeltes Porzellan er noch hinterlassen hätte oder was vom Rechtsstaat übrig bliebe, wenn der linke Maas noch länger die Gelegenheit haben würde Bundesjustizminister zu spielen.
Nadine Hoffmann