Die datenschutzrechtlichen Bedenken der AfD beim gemeinsamen Dienstleistungszentrum der Polizeien werden vom Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse geteilt. In seiner Antwort auf eine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jörg Henke, weist Hasse darauf hin, dass die Polizeibehörden der Länder grundsätzlich nur auf die eigenen Landesdaten Zugriff haben dürfen. Der Aufgabenumfang des Dienstleistungszentrums sei konkret festzulegen, fordert er. Zudem hebt Hasse hervor, dass die Kosten für eine datenschutzrechtlich konforme Ausgestaltung des Zentrums „hoch ausfallen“ könnten.
Dazu erklärt Jörg Henke:
„Die Stellungnahme von Herrn Hasse liegt dem Thüringer Innenministerium vor. Hasse hat keine Bedenken, dass diese dem Landtag und damit der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Die AfD-Fraktion verlangt von Innenminister Holger Poppenhäger, die Stellungnahme von Hasse dem Landtag zuzuleiten, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Nur so kann es eine umfassende Aufklärung über das Dienstleistungszentrum geben. Alle datenschutzrechtlichen Bedenken müssen vom Tisch.
Dem Innenministerium ist bisher nicht an Transparenz und Aufklärung gelegen. Unsere Anfragen zum Dienstleistungszentrum wurden faktisch nicht beantwortet. Meistens hieß es nur: die Landesregierung habe ihre politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen. Wie wir mittlerweile allerdings Dank der Anfrage an Herrn Hasse wissen, ist die ‚politische Willensbildung‘ so weit fortgeschritten, dass die Feinplanung bevorsteht.
Auch die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen haben offensichtlich überhaupt kein Interesse an der Aufklärung. Unserem Berichtsantrag im Innen- und Kommunalausschuss wurde nicht zugestimmt, sodass er nicht behandelt werden konnte.“
Quelle: AfD-Fraktion