Die Landesregierung will mit ihrem Gesetzesentwurf die rückwirkende Erhebung der Straßenausbaubeiträge zum Stichtag 1. Januar 2006 begrenzen.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jörg Henke, erklärt dazu:

„Die AfD-Fraktion hat sich als einzige in dieser Legislaturperiode für eine wirkungsvolle Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen eingesetzt. Bereits im November 2015 haben wir hierzu einen Antrag eingebracht, der sowohl von Rot-Rot-Grün, als auch von der CDU-Fraktion abgelehnt wurde.

Wir begrüßen daher diesen ersten Schritt der Landesregierung zur Begrenzung der rückwirkenden Erhebung. Doch er reicht nicht! Im Interesse einer weitreichenderen Entlastung schlagen wir vor, den Stichtag auf den 1. Januar 2013 (bei einem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zum 1. Januar 2017) zu legen. Im Steuerrecht entspricht die Festsetzungsfrist – also die Frist, in der der Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert werden darf – im Normalfall vier Jahre. Es ist nicht einzusehen, warum es bei den Straßenausbaubeiträgen anders sein sollte. Ein Sachgrund liegt dafür jedenfalls nicht vor.

Man muss auch immer wieder darauf aufmerksam machen, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2013 (1 BvR 2457/08) von einer zeitlich abnehmenden Legitimation der Erhebung von Beiträgen spricht. Anders gesagt: je länger der Ausbau zurückliegt, desto schwieriger wird es, die dafür entstandenen Kosten nachträglich zu erheben. Eine Kalkulation der Beiträge, die für einen Ausbau vor zehn Jahren entstanden sind, ist erheblich schwieriger, als eine für einen kürzeren Zeitraum und daher mit mehr Fehlern behaftet.

Wir unterstützen die Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben und begrüßen ihre heutige Demonstration vor dem Landtag. Es ist gut, wenn der Druck auf die Landesregierung in dieser für die Bürger – gerade für Familien und dem ländlichen Raum – sehr wichtigen Frage erhöht wird, parlamentarisch und außerhalb des Landtags“

Quelle: AfD-Fraktion