Der dritte Tag dieses Plenums begann mit dem Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung von Feierlichkeiten ‚25 Jahre Weimarer Dreieck‘ “.
Das Weimarer Dreieck ist ein 1991 von den Außenministern Frankreichs, Polens und Deutschlands ins Leben gerufenes politisches Forum, das zunächst dazu dienen sollte, Polen und die osteuropäischen Staaten nach dem Zusammenbruch des Ostblocks an die EU und die NATO heranzuführen. Unterhalb der politischen Ebene bildeten sich unter dem Titel „Weimarer Dreieck“ zahlreiche gesellschaftliche Initiativen und Kooperationen zwischen den beteiligten Staaten. Mit diversen Veranstaltungen und gemeinsamen Aktionen beteiligt sich auch Thüringen am Weimarer Dreieck, was von der Staatssekretärin Winter im Einzelnen dargelegt wurde.
In seinem Debattenbeitrag erinnerte der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke daran, dass namentlich seitens Polen schon vor einigen Jahren die Frage nach der Bedeutung des Weimarer Dreiecks aufgeworfen wurde. Noch im Frühjahr hatte der polnische Außenminister konstatiert, dass sich das Format überlebt habe. Auch wenn am vergangenen Wochenende aus Anlass des 25. Jährigen Bestehens die in Weimar versammelten Außenminister bekräftigten, dass das Weimarer Dreieck wieder sichtbarer werden müsse, könne das doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich EU-Europa heute in einer tiefen Krise befinde, so Höcke. Denn erst kurz vor dem Weimarer Treffen hatte der polnische Außenminister die Politik der Bundesregierung deutlich kritisiert.
Björn Höcke konstatierte zusammenfassend, dass das Weimarer Dreieck trotz seiner Krise eine Erfolgsgeschichte aufweise, an die man anknüpfen und die man fortschreiben könne. Er schlug vor, das Weimarer Dreieck zu einem „Weimarer Viereck“ fortzuentwickeln, das sich unter anderem die Aussöhnung zwischen Polen und Russland zur Aufgabe setzen könne – in Anlehnung an die gelungene Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich.
Ebenfalls von den drei regierungstragenden Fraktionen kam der Antrag: „Glyphosateinsatz begrenzen“. Kern dieses Antrages war sowohl die Höhe des Glyphosateinsatzes in Thüringen, ein Einsatzverbot auf öffentlichen Flächen, in Klein- und Hausgärten sowie in der Vorerntebehandlung von Ackerflächen als auch Maßnahmen zur Feststellung der Glyphosatbelastung und die Entwicklung von Alternativmethoden.
Olaf Kießling legte dar, dass es wie bei vielen Dingen auf die Dosierung ankomme. Die Entscheidung über den Einsatz könne nicht in Thüringen getroffen werden, zudem haben die Wissenschaftler keine einhellige Meinung über die Gefährdung durch Glyphosat. Bei Tests vorgefundene Rückstände dieses Mittels sind tausendfach kleiner als die bestehenden Grenzwerte, deshalb ist bei aller Wichtigkeit für die Gesundheit zuerst Gelassenheit im Umgang mit diesem Thema gefragt. Kießling wies darauf hin, dass es die notwendigen strengen Gesetze in Deutschland bereits gibt. Er vertraue den Landwirten, die verantwortungsbewusst die Notwendigkeit eines Einsatzes von Glyphosat abwägen. Von den anderen, namentlich von privaten Flächen, komme Glyphosat nicht in den Lebensmittelkreislauf. Das Einfallstor von Glyphosat in den menschlichen Stoffwechsel über Lebensmittel in Deutschland seien Futtermittel aus den USA bzw. Südamerika, wo Glyphosat in erheblich höheren Mengen zum Einsatz komme. Die Durchdringung von Futter- und Lebensmitteln sei auf das Zusammenwirken von Glyphosat und Gentechnik zurückzuführen. Nur resistente Pflanzen können in einem solchen Maß mit Glyphosat behandelt werden, dass sich die beklagte hohe Belastung einstellt.
„Drei Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Erfurt, Gera und Suhl erhalten“ war der folgende Antrag der CDU-Fraktion, verbunden mit dem Alternativantrag von Rot-Rot-Grün: „Drei Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Thüringen auch nach 2019 erhalten“.
Die Debatte war zunächst dadurch geprägt, dass sich die CDU-Fraktion über den Alternativantrag der Regierungsfraktionen zum Thema verwundert zeigte, nachdem die Union ihren Antrag bereits im Mai eingebracht hatte und in einer Aktuellen Stunde im April alle Fraktionen die Auffassung geteilt hatten, dass die drei Thüringer Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) in Gera, Suhl und Erfurt erhalten bleiben sollen. Der Abgeordnete Herbert Wirkner (CDU) warf den Koalitionsfraktionen vor, mit ihrem inhaltsgleichen Antrag den Konsens des Parlaments in dieser Frage aufkündigen zu wollen.
Die AfD-Fraktion hatte sich bereits im April für den Erhalt der Außenstellen ausgesprochen, nachdem ein für den Bundestag erstelltes Expertengutachten, die Befürchtung nahelegt, dass zwei der drei Thüringer Außenstellen mittelfristig geschlossen werden könnten. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Stephan Brandner führte aus, dass sich die bisherige dezentrale Struktur der Außenstellen nicht überholt habe und weiterhin Bedarf für alle drei Einrichtungen bestehe. Wörtlich erläuterte er: „Eine angemessene Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte benötigt in der Fläche ihre Orte. Politische Bildungsarbeit ist auf regionale Verankerung angewiesen. Man denke an die Erreichbarkeit für die Schulen. Zudem fördert die Pluralität der Standorte eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der jeweiligen Regionalgeschichte und den Besonderheiten der DDR-Historie vor Ort“. Die AfD-Fraktion stimmte dem Antrag der CDU zu, der letztlich das Votum des gesamten Plenums erhielt, nachdem die Regierungsfraktionen ihren eigenen Antrag nicht mehr weiterverfolgten.
Die folgenden drei Anträge kamen allesamt von der AfD-Fraktion. Mit dem Antrag „Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ sollte der großen Bedeutung Rechnung getragen werden, die die Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben. Die Landesregierung wurde aufgefordert, beim geplanten inklusiven Schulgesetz das Kindeswohl an erste Stelle zu stellen, die Mitbestimmungsrechte der Eltern bei der Wahl der Schule zu stärken, die Hürden für eine Aufnahme an einer Förderschule zu senken und die Eltern umfassend zu beraten.
Wiebke Muhsal kritisierte die rot-rot-grüne Landesregierung, die flächendeckend ein inklusives Schulsystem schaffen will. Sowohl den Kindern ohne, als auch den Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf müssen beste Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Deutschland solle das erfolgreiche gegliederte Schulsystem beibehalten und ebenso das Netz der Förderschulen.
Jürgen Reinholz – ehemals CDU, jetzt fraktionsloser Angeordneter – meldete sich seit langer Zeit wieder als Redner zu Wort, um über eine familiäre Angelegenheit zu sprechen. Er berichtete über den erfolgreichen Werdegang seiner gehörlosen Tochter in Schule, Ausbildung und Studium und endete mit dem Fazit, dass ihr diese Entwicklung niemals möglich gewesen wäre, wenn sie statt der Förderschulen eine Polytechnische Oberschule besucht hätte. Er empfahl den Verantwortlichen im Bildungsministerium, sich unbedingt mit Betroffenen zu beraten.
Björn Höcke setzte sich mit den Vorrednern aus dem rot-rot-grünen Lager und deren Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechts-konvention auseinander. Diese bezogen sich auf die Verwendung des Begriffes Inklusion, was laut Höcke falsch ist. Stattdessen sei in der UN-Konvention von Integration die Rede. Die Integration von behinderten Menschen in das allgemeine Bildungssystem ist auch für die AfD eine Selbstverständlichkeit. Dagegen hat die UN-Behindertenrechtskonvention die Zielrichtung, Länder mit einem nicht so entwickelten Bildungswesen zu veranlassen, sich um die behinderten Menschen zu kümmern.
Mit dem Antrag der AfD-Fraktion „Sozialverträgliche Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sicherstellen – „AZV-Lösung“ für Kleinkläranlagen möglich machen“ wurde die Landesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Im ländlichen Raum müssen bei Einzellösungen vor Ort ungerechtfertigte Belastungen der Grundstückseigentümer vermieden werden. Die Abwasserentsorgung und die damit verbundenen Gebühren sorgen für große Verunsicherung bei den Bürgern, wie Olaf Kießling erläuterte.
Während in den Städten und großen Dörfern mit über 2.000 Einwohnern in den letzten Jahren alle Kläranlagen modernisiert wurden, gibt es in den kleinen Dörfern Nachholbedarf. Weil sich zentrale Systeme dort nicht lohnen, müssen schnellstens machbare Lösungen geschaffen werden, um die EU-Richtlinie umzusetzen. Die AfD möchte den Abwasserzweckverbänden mehr Verantwortung für die Errichtung, Wartung und den Betrieb von Kleinkläranlagen einräumen. Dafür sei eine umfangreiche Förderung durch die Landesregierung erforderlich, um am Ende sozialverträgliche Gebühren für die Bürger zu realisieren.
Der Antrag „Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft abschaffen – Unabhängigkeit der Justizermittlungen gewährleisten!“ wurde von Stephan Brandner begründet. Die Weisungsbindung und damit die Unterwerfung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium muss abgeschafft werden, denn der Justizminister könnte als Politiker bestrebt sein, eine politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erreichen. Bevor diese Weisungsbindung abgeschafft werden kann, ist die Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft nachvollziehbar zu machen.
Als letzter Tagesordnungspunkt dieses Plenums wurde der Antrag „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen. Damit sollte die Landesregierung aufgefordert werden, alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie nachzurüsten und bei allen Neubauten
ab 2016 Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Nach Aussage von Stefan Möller sei dieser Antrag „Unsinn mit Methode“, weil mit Millionenaufwand und Inkaufnahme eines instabilen Energieversorgungsnetzes eine vergleichsweise geringe Menge CO2 gespart werden soll.
Dieses Projekt ist zudem noch ineffizient und unsozial. Im krassen Gegensatz zur realisierbaren CO2-Einsparung steht der extrem hohe Schadstoffausstoß, der bei der Herstellung der Photovoltaikanlagen entsteht.
Das nächste Plenum findet nächste Woche statt.
Birgit Noll