Die Aktuellen Stunden begannen mit dem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema: „Keine deutsche Staatsangehörigkeit für illegale Flüchtlinge“. In der Antragsbegründung legte Christian Herrgott (CDU) dar, dass die deutsche Staatsangehörigkeit am Ende einer gelungenen Integration stehen könne, aber niemals am Anfang. Er stellte der Landesregierung die provokative Frage, warum sie an der Grenze neben den Cola-Automaten nicht gleich auch Passautomaten aufstellen wolle.
Björn Höcke (AfD) leitete seine Rede mit einem Zitat ein, wonach Staatsbürgerschaft auch bedeutet, Mitverantwortung für dieses Land zu übernehmen. Außerdem „kann die Staatsbürgerschaft grundsätzlich kein Berechtigungsschein für Sozialleistungen, kein Behördenpapier ohne symbolischen Wert und kein Instrument der multikulturellen Umwandlung sein“, so Höcke weiter. Er entlarvte das Ansinnen von Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE), mit der Vergabe des deutschen Passes an Kinder von Asylbewerbern eine neue Wählerklientel für die LINKE zu schaffen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen sich anerkannte Flüchtlinge nur so lange in Deutschland aufhalten, wie ihr Fluchtgrund besteht. Dazu Höcke: „Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht – Das Asylrecht ist ein Gastrecht auf Zeit“
Migrationsminister Dieter Lauinger (GRÜNE) stellte die Debatte zum CDU-Antrag in Verbindung mit dem Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel „Wir schaffen das!“, der ziemlich genau ein Jahr alt ist. Erwartungsgemäß lobte er diese Aussage und bekannte sich dazu. Alles andere sei das Schüren von Ängsten und populistische Abgrenzung.
Die Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte zum Thema: „Schnelle Rehabilitierung und Entschädigung von nach § 151 StGB der ehemaligen DDR und dem früheren § 175 StGB verurteilten ‚Justizopfern‘ in Thüringen sichern“. Mehr als 20 Jahre nach der Abschaffung dieser Tatbestände machte die LINKE dieses Thema zu einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag. Stefan Möller (AfD) erläuterte die juristische Bewertung dieser Vorgänge, warnte vor einer Beschädigung der Rechtsstaatlichkeit und forderte die zügige Bearbeitung der aktuell drängenden Probleme, die der Thüringer Justiz vorliegen.
Die AfD-Fraktion hatte eine Aktuelle Stunde zum Thema: „Ein Jahr unkontrollierte Einwanderung – Thüringen zwischen Willkommenskultur, Aufforderung zur Notvorsorge und Moscheebau“ beantragt.
Wie Björn Höcke darlegte, gibt es für zahlreiche Staats- und Verfassungsrechtler keinen Zweifel daran, dass Kanzlerin Merkel mit der totalen Grenzöffnung im September 2015 deutsche und europäische Gesetze und auch die Verfassung gebrochen hat. Ministerpräsident Ramelow (LINKE) begrüßte damals mit dem Ausdruck grenzenloser Freude den ersten Flüchtlingszug in Saalfeld mit den Worten: „Inshallah, das ist der schönste Tag in meinem Leben“. „So Allah will“ – was Inshallah bedeutet – importieren wir nationale und ethnische Konflikte anderer Völker sowie ein anderes Rechts- und Gesellschaftsverständnis. Wie Höcke sagte, belegt die Thüringer Kriminalstatistik das Ausmaß der importierten Kriminalität.
Die Aktuelle Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zum Thema: „Mitte-Deutschland-Verbindung elektrifizieren – Zukunft des Fernverkehrs in Ostthüringen sichern“. Die Elektrifizierung dieser Strecke sei von großer Bedeutung für den Personen- und Fernverkehr in Mitteldeutschland und damit auch der AfD ein wichtiges Anliegen, wie Stephan Brandner (AfD) erläuterte. Er empfahl der Landesregierung, in der Bundesregierung eine Höherstufung dieser Verbindung im Bundesverkehrswegeplan zu erreichen.
Nach den Aktuellen Stunden wurde das „Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes“, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, behandelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz dahingehend zu ändern, dass die Gemeinden die Flüchtlingsunterbringung in ihrem Gebiet bei einem Unterbringungsnotstand zu dulden haben. Stefan Möller mahnte die Fehler im Gesetzentwurf an und kritisierte den ideologisch begründeten Zwang, den die rot-rot-grüne Landesregierung auf die kreisangehörigen Gemeinden ausüben wolle. Außerdem bestehe ein großes Konfliktpotential durch eine bei vielen Asylbewerbern fest verankerte Herkunftskultur, erwartbare Langeweile und enttäuschten Erwartungen bei den Zugereisten. Scharf kritisierte Möller die Steuergeldverschwendung der Landesregierung, die „das Geld in der Asylpolitik eimerweise zum Fenster hinauswerfe“, während bei den Belangen der Bürger gespart und gekürzt werde: zum Beispiel durch die Streichung des Betreuungsgeldes, bei dem gebrochenen Versprechen eines kostenfreien Kita-Jahres über die Mangelverwaltung an den Schulen und die Nichteinhaltung grundlegender Standards bei der inneren Sicherheit. Möller nannte den Gesetzentwurf „eine Mobbingattacke“ gegen die Kommunen.
Das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes“ war ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Wie Thomas Rudy (AfD) darlegte, stand damit erneut ein Gesetzentwurf zur Steigerung der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie auf der Tagesordnung des Plenums. Ziel des Gesetzes war, zwingend die Öffentlichkeit bei Bauvorhaben mit wesentlicher Auswirkung auf die Belange Dritter frühzeitig zu informieren und die Belange der Anwohner entsprechend zu berücksichtigen.
Stefan Möller bekräftigte, dass bei einer Bürgerbeteiligung nicht die „Eliten“ entscheiden, sondern dass Entscheidungsvorlagen aus dem Volk heraus in die Wege geleitet werden können. Wieder einmal wurde deutlich, dass sich die Koalitionsfraktionen gar nicht mit den Anträgen der AfD befassen wollen und stets und ständig die Überweisung in die Ausschüsse ablehnen. Den Vorwurf von Steffen Dittes (LINKE), dass Bürgerbeteiligung die Gesellschaft spalte, nannte Möller einen „Offenbarungseid über das Demokratieverständnis“.
Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe – Ausführungsgesetzes“ war ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Auch hier kam Stefan Möller zu Wort. Er zeigte die Ironie des Gesetzentwurfes auf, wonach durch die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen für Bürger und die Wirtschaft in Thüringen keine Kosten entstehen würden. Die Landesregierung hat aber in diesem Gesetzentwurf 76,6 Millionen Euro für das Jahr 2016 und 62,8 Millionen Euro für 2017 für minderjährige Ausländer einplant. Das alles sind Steuergelder der Bürger. Begleitet wird der Gesetzentwurf von Ärger darüber, dass die Landesregierung in zwei Jahren fast 140 Millionen Euro für 1.000 bis 1.500 unbegleitete Minderjährige ausgibt, wobei nicht einmal sichergestellt sei, dass es sich wirklich in jedem Fall um Minderjährige handelt. Der Ärger erstreckt sich auch darauf, dass ein dringend notwendiger Umbau des Kinderhospizes in Tambach-Dietharz nicht finanziert wird und sich die Landesregierung beispielsweise auch gegen Korrekturen der verheerenden Asylpolitik stellt. Damit bezieht sich die rot-rot-grüne Fürsorge auf Menschen aus anderen Ländern – aber nicht auf das eigene Volk.
Es folgte der Gesetzentwurf der Landesregierung: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes“. Corinna Herold (AfD) bezeichnete das Thüringer Gleichstellungsgesetz als überflüssiges und nicht mehr zeitgemäßes Machwerk. Zudem handele es sich dabei um Geldverschwendung und eine unnütze Datensammlung. Den wirklichen Bedarf an Gleichstellungsarbeit leiste die Landesregierung nicht, auch nicht mit diesem Gesetz.
Das „Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten-und Ingenieurkammergesetz -ThürAIKG -)“ lobte Stephan Brandner und hob hervor, dass der Entwurf einem früher von der AfD eingebrachtem Entwurf zur Sache folge. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei ein Beispiel dafür, dass die AfD wirkt.
Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“ als Gesetzentwurf der Landesregierung stand als letztes Thema des ersten Plenumstages auf dem Plan. Wieder sprach Stephan Brandner für die AfD, der seine Rede mit der Bemerkung begann, dass wieder die AfD zu Wort komme, wenn es um Sachpolitik geht. Dieses Gesetz soll eine bestehende Rechtsunsicherheit für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen beseitigen und für Klarheit sorgen.
Den Bericht vom zweiten Plenumstag lesen Sie morgen.
Birgit Noll