Die AfD-Fraktion wurde von Landtagspräsident Carius darüber informiert, dass er den Präsidenten des Rechnungshofes, Dr. Sebastian Dette, gebeten hat, die zweckentsprechende Verwendung der Fraktionsgelder in Bezug auf § 51 Abgeordnetengesetz für das von der AfD-Fraktion verlegte Buch „Der Islam. Fakten und Argumente“ zu prüfen. Dazu sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Stephan Brandner: „Laut Abgeordnetengesetz gehört zu den Aufgaben einer Fraktion u. a., ,Initiativen vorzubereiten, im Meinungsaustausch mit Betroffenen, der Bevölkerung, Organisationen und Vereinigungen Informationen für parlamentarische Entscheidungen und deren Akzeptanz zu gewinnen und die Öffentlichkeit über ihre parlamentarische Arbeit zu unterreichten‘ (§ 47 Abgeordnetengesetz). Genau dies tun wir durch unsere Publikation und uns wundert schon sehr, dass der Landtagspräsident das nicht selbst erkennt. Der Landesrechnungshof kann daher gerne prüfen. Die AfD-Landtagsfraktion befindet sich dazu bereits mit Herrn Dr. Dette im Gespräch. Unser Islam-Buch ist im Übrigen eingebettet in ein Gesamtmaßnahmenpaket zur Integrationspolitik in Thüringen, das unter anderem aus entsprechenden Gesetzesentwürfen, Anträgen, der Unterstützung des Bürgerbegehrens gegen den Moscheebau in Erfurt und der Aufklärung der Bevölkerung durch das Islam-Buch besteht. Die AfD-Fraktion trägt mit dem Buch dazu bei, die Auseinandersetzung zu versachlichen und auf eine Faktenbasis zu stellen. Denn politische Aufklärung und Auseinandersetzung tut nicht nur Not, sondern ist der ureigene Auftrag einer Landtagsfraktion.“

Quelle: AfD-Fraktion