Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof heute entschied, hat der Thüringer Migrations- und Justizminister Dieter Lauinger (Bündnis 90/ Die Grünen) gegen seine Neutralitätspflicht als Vertreter der Landesregierung verstoßen. In einer Pressemitteilung hatte er die Bürger vor der Teilnahme an Demonstrationen der Alternative für Deutschland (AfD) gewarnt. Nach diesem Urteil muss der Minister die betreffende Pressemitteilung zurückziehen und seine Aussage von der Webseite des Ministeriums entfernen.
Die AfD sah durch die Äußerung von Minister Lauinger ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und Chancengleichheit verletzt und klagte dagegen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Zu dem heutigen Urteil sagte Stefan Möller, Landessprecher der AfD Thüringen und Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion: „Die AfD wird massiv benachteiligt und ein Minister der Landesregierung schreckt im Kampf gegen die kleinste im Thüringer Landtag vertretene Oppositionspartei im Land nicht mal davor zurück, die Verfassung zu verletzen. Es ist eine besondere Blamage für den grünen Justizminister Dieter Lauinger, welcher es als Antragsgegner eigentlich von Anfang an besser hätte wissen müssen, zumal er Richter ist. Ich bin besonders stolz auf unseren Landesverband, weil wir das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ohne externe Rechtsanwälte geführt und gewonnen haben.“
Nach diesem Urteil muss das Land Thüringen der AfD die Prozesskosten zurückerstatten.
Birgit Noll
Pressesprecherin des Landesverbandes