„Durch den heute vorgestellten Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofes sehen wir als AfD-Fraktion viele unserer Forderungen und Kritikpunkte an der Landesregierung bestätigt“, sagte Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wenn die Ausgaben innerhalb von nur zwei Jahren um fast eine Milliarde Euro ansteigen, müssen bei uns allen die Alarmglocken schrillen. Insbesondere die Pläne zur Gebietsreform können nun nicht mehr mit angeblichen Einsparungen begründet werden.“

Der Rechnungshof habe auch die von der Landesregierung nach wie vor in großem Maße geübte Praxis der Abordnung von Lehrkräften für nichtunterrichtende Tätigkeiten beanstandet. „Das sind über 20.000 Lehrerwochenstunden, die nicht für den Unterricht zur Verfügung stehen. So schafft es die Landesregierung eine Verschlankung der Ministerien vorzutäuschen, während die Unterrichtsstunden unserer Kinder ständig ausfallen müssen“, sagte Kießling. Auch die vom Rechnungshof monierte Verzögerung bei der Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie der Polizei, Feuerwehren und dem Katastrophenschutz greife Kritik der AfD-Fraktion an der Landesregierung auf: „Mit unseren Änderungsanträgen zum Landeshaushalt wollten wir diesen Missstand endlich beseitigen. Der parallele Betrieb des alten Analog- und des neuen Digitalfunknetzes führt zu vermeidbaren Kosten und stellt mitunter ein Sicherheitsrisiko dar“, so der haushaltspolitische Sprecher.

Besonders aufhorchen lasse aber die Feststellung des Rechnungshofes, die geplante Gebietsreform sei kein geeignetes Instrument zur Konsolidierung des Landeshaushalts. „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer mit Gebietsreformen, z.B. aus Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, wissen, ergeben sich zunächst enorme Mehraufwendungen für den Landeshaushalt, die sich in Sachsen sogar auf rund 500 Millionen Euro summierten. Dagegen gibt es keine wissenschaftlich fundierten Studien, die Einsparpotentiale von Gebietsreformen nachweisen – weder in den westdeutschen Flächenländern noch in Sachsen oder Brandenburg. Auch das Vorschaltgesetz der Landesregierung nennt keine Schätzungen über Einsparpotentiale. Die AfD-Fraktion hat die Landesregierung bereits mit einem Antrag aufgefordert, entsprechende Schätzungen vorzulegen. Auf die Antwort sind wir sehr gespannt“, so Kießling abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion