Der dritte Plenumstag begann mit dem CDU-Antrag: „Belastungen des Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen“. Stefan Möller kritisierte die ideologisch begründete Besserwisserei als Ausdruck der Politik der Landesregierung gegenüber den Verantwortlichen in Wirtschaft und Mittelstand. Dabei griff Möller auch den Vorwurf von Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee aus der letzten Haushaltdebatte auf, dass die AfD, „indem sie von ihrem grundrechtlich verbrieften Demonstrationsrecht Gebrauch macht, … der Wirtschaft unseres Freistaates schade“.

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion hieß: „Religionsfreiheit schützen – Übergriffe auf christliche Asylbewerber verhindern“.

Corinna Herold betonte, dass Übergriffe auf Christen in den Asylbewerberunterkünften keine Einzelfälle sind. So hat die Nichtregierungsorganisation Open Doors über 230 Übergriffe auf Christen in den Asylbewerberunterkünften gezählt. Insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime sind Übergriffen ausgesetzt – man denke auch an die Vorfälle in Suhl am 19. und 20. August 2015. Die AfD-Fraktion forderte die Landesregierung auf, das Ausmaß der Übergriffe auf Christen und andere religiöse Minderheiten in Thüringen offen zu legen und religiös motivierte Straftaten konsequent zu verfolgen.

Die AfD regte an, mit den Kirchen und den Praktikern aus der Flüchtlingshilfe in den Dialog zu treten. Sie wissen am besten über die Problematik in den Asylbewerberunterkünften Bescheid. Die AfD benennt nicht nur Probleme, sondern liefert auch die Lösungen. Fluchträume zum Schutz vor Übergriffen, gerade für religiöse Minderheiten, sollten eingerichtet werden. Gerade von Salafisten werden christophobe Einstellungen instrumentalisiert, um in den Asylbewerberunterkünften neue Anhänger zu rekrutieren. Die Landesregierung bagatellisiert das Problem, indem sie davon spricht, dass die Salafisten sich eher aus humanitären Gründen engagieren würden. Die Mitarbeit von Salafisten in der Flüchtlingshilfe sollte unterbunden werden. Salafisten sollten keinen Zugang zu Asylbewerberunterkünften erhalten.

Die CDU hatte zur Debatte nichts Sachliches beizutragen, sondern wetterte gegen den AfD-Antrag, bezeichnet die Problemlage als ,,konstruiert“ und den Antrag als ,,populistisch“. Dafür erhielt Herrgott (CDU) Zuspruch von Astrid Rothe-Beinlich (Grüne), die sich dafür aussprach, alle Übergriffe zu ahnden. Genau dafür sprach sich der AfD-Antrag aus. Sie warf der AfD mit Verweis auf ein paar Anträge zum Bundesparteitag ,,antimuslimischen Rassismus“ sowie Antisemitismus vor (!). Nicht anders als Katharina König (Linke) und Dorothea Marx (SPD).

Staatssekretärin Albin fasste zusammen, der AfD-Antrag würde ,,unmögliche Konnotationen“ nach sich ziehen. Übergriffe auf Christen seien nur vereinzelt aufgetreten: Im Jahr 2015 sei es in ganz Thüringen nur zu fünf religiös motivierten Übergriffen gekommen, davon drei gegen Christen. Es sei auch kein vermehrtes Auftreten des Salafismus zu beobachten. (Hinweis: die Landesregierung selbst gibt zu, dass sich Salafisten ,,ehrenamtlich“ in der ,,Flüchtlingsarbeit“ betätigen.). Albin sprach von unterschiedlichen Kulturkreisen, die zu Konflikten führten. Sie wäre also nach Ansicht von Rothe-Beinlich und Co. wohl eine Rassistin?! Das Land tue viel (vor allem viel Sozialpädagogisches): Ausbau der Betreuung und Beratung, Runde Tische, getrennte Unterbringung von Frauen und Kindern, Erhöhung der Betreuungspauschale, Erhöhung der Standards bei der Bewachung.

Stephan Brandner betonte, dass wer von ,,antimuslimischem Rassismus“ spricht, selbst rassistisch ist. Der Islam ist nämlich keine Rasse. Wer etwas Anderes sagt, stellt sich in die Traditionslinie der Nationalsozialisten. Björn Höcke machte darauf aufmerksam, dass die AfD nicht den Islam als Religion für ,,falsch“ halten würde, wie es Katharina König darzustellen versucht hat.

Die Ausschussüberweisung wird von allen Fraktionen abgelehnt.

Die AfD-Fraktion stellte auch den Antrag: „Regionalpartnerschaft Thüringens mit einer Region der Russischen Föderation gründen“.

Knut Korschewsky (Linke) betonte den angeblichen Populismus des AfD-Antrags und hielt der AfD vor, nicht in den Freundeskreisen mit russischen Regionen mitzuarbeiten, was nicht stimmt. Offensichtlich versteht er den Antrag nicht – dieser ist auf eine Regionalpartnerschaft auf Landesebene (nicht Städte, Universitäten u.a.) ausgelegt, die es noch nicht gibt. Marion Walsmann (CDU) warf der AfD eine ideologische ,,Russlandfreundlichkeit“ vor. Die AfD würde für einen NATO-Austritt eintreten und die Interessen der ost- und mitteleuropäischen Staaten vernachlässigen. Über die Aufhebung der Russlandsanktionen müsse man gleichwohl diskutieren.

Thomas Rudy betonte, dass die AfD sich als einzige Kraft im Landtag für eine echte Partnerschaft mit Russland einsetzt (Antrag für die Aufhebung der Russland-Sanktionen). Stephan Brandner machte darauf aufmerksam, dass der Antrag von der AfD bereits im Februar eingebracht wurde, als von einer Regionalpartnerschaft Thüringens mit Tatarstan noch nicht die Rede war. Die AfD wirkt: Nun, nach unserem Antrag und der Pressemeldung dazu, setzt sich Ramelow für eine Regionalpartnerschaft mit Russland ein!

Der Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Der nächste Antrag der CDU-Fraktion lautete: „Polizei entlasten – Begleitung von Großraum- und Schwertransporten novellieren“, dazu gab es einen Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wolfgang Fiedler (CDU) ging in seiner Rede in besonderem Maße auf die Belastung der Polizei durch extremistische Gewalt ein (linksextremistische Ausschreitungen bei der Gegendemo zur rechtsextremistischen Thügida-Demo in Jena am 20. April). Jörg Henke machte darauf aufmerksam, dass ein Alternativ-Antrag der AfD eine parallele Einführung der privaten Begleitung von Großraum- und Schwertransporten auf Landeseben und einer Überarbeitung der bundesrechtlichen Vorschriften für eine bundeseinheitliche Lösung anstrebt, während der CDU-Antrag nur von einer Erprobung im Rahmen von Modellprojekten auf Landesebene spricht.

Mit „Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter“ war ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überschrieben. Stephan Brandner bezog sich auf die Zusammenhänge mit der Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richter mit den fachlichen Voraussetzungen für die Berufung der Richter.

Mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Berücksichtigung Thüringens im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 – Prioritäten setzen, Lücken schließen und Verkehrsverlagerungen Vorrang geben, und dem CDU-Antrag: „Thüringer Verkehrsinfrastruktur zügig ausbauen – Planungsvorlauf erhalten“, wurde das Plenum fortgesetzt.

Als letzter Tagesordnungspunkt dieses Plenums wurde der Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Asylverfahrensberatung in Landesaufnahmestellen“ behandelt.

Stefan Möller kennzeichnete den Antrag als Steuergeldverschwendung und prophezeite einen Fall für den Rechnungshof. Er begründete das mit Tatsachen und Argumenten aus der aktuellen Asylpolitik, mit der illegalen Einwanderung und falschen Anreizsystemen. Welchen Zweck soll eine weitere zusätzliche Asylverfahrensberatung neben der bereits bestehenden haben? Die fehlende Notwendigkeit kennzeichnete Möller als Steuergeldverschwendung. Den Fehler, SPD, Linke oder Grüne für eine gute Sozialpolitik zu wählen, wird in Thüringen hoffentlich niemand zweimal machen, so Möller in seiner Rede:

Danach wurde die dreitätige Landtagssitzung für den Monat April geschlossen, u.a. ohne den Tagesordnungspunkt 27: „Thüringen zukunftsfähig machen – Verwaltungs-und Funktionalreform auf den Weg bringen“, einen Antrag der Fraktion der AfD, zu behandeln, worum die Fraktion zu Beginn des Plenums ausdrücklich gebeten hatte. Über Prioritäten wurde wieder einmal nicht nach politischer und gesellschaftlicher Notwendigkeit, sondern nach Parteibuch entschieden.

Stefan Möller / Birgit Noll