„Es ist falsch verstandene Rücksichtnahme auf religiöse oder ethnische Feindseligkeiten, wenn man Asylbewerber nach Religionen getrennt unterbringt. Wer seine archaischen Feindseligkeiten hier in Deutschland ausleben will, ist kein Flüchtling, sondern Verfolger. Gegenüber solchen Leuten hat der Staat sein Gewaltmonopol zum Schutz der Bevölkerung und anderer Asylbewerber konsequent zu nutzen. Religiöse Fanatiker dürfen hier kein Gastrecht genießen. Sie müssen in gut überwachten Einrichtungen bis zu ihrer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise gesondert untergebracht werden“, mit diesen Worten widersprach Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), die eine gesonderte Unterbringung von Asylbewerbern nach Religion und Nationalität befürwortet hatte.
Möller betonte, dass Asylbewerber sich vom ersten Tag an in Deutschland an die Verhältnisse im Land anpassen müssten: „Eine getrennte Unterbringung verhindert den Zwang zur Toleranz, ohne den selbst eine Integration auf Zeit nicht gelingen kann. Es ist daher dringend notwendig, den Anpassungsdruck auf Asylbewerber deutlich zu erhöhen, statt neue Auswege zu ermöglichen.“
Quelle: AfD-Fraktion