Um das VERTRAUEN in die RECHTSSTAATLICHKEIT wiederherzustellen werden wir uns dafür einsetzen, dass Geldstrafen gegen Corona-Bestimmungen aufgehoben und zurückerstattet werden!

Mit den Corona-Zwangsmaßnahmen wurden unsere Grundrechte als Basis des Rechtsstaates weitgehend beschnitten. Das willkürliche Schließen von Spielplätzen, Schulen, Kindergärten und Geschäften, die allgemeinen Ausgangssperren oder die Betretungs- und Beschäftigungsverbote für die Menschen in den Gesundheits- und Sozialberufen sind Beispiele des Irrsinns.

Diejenigen, die sich nicht an die oftmals unbegründeten Freiheitseinschränkungen halten wollten, wurden mit horrenden Bußgeldern bestraft. Die Beantwortung meiner Anfrage an den Landrat des Saale-Orla-Kreises ergibt, dass bis Juni 2022 im Landkreis 1094 Verfahren eingeleitet worden sind und Bußgelder in einer Gesamtsumme von 140.645 Euro ausgesprochen wurden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die im Zusammenhang mit Corona-Zwangsmaßnahmen gezahlten Bußgelder zurückerstattet werden. Aktuell geschieht das mit einem Antrag an die Landesregierung (Drs. 7/6834). Darüber hinaus werden wir die entsprechende rechtliche Grundlage über ein Gesetz regeln, welches derzeit von unserer Fraktion im Thüringer Landtag ausgearbeitet wird.

Slowenien macht’s vor:

Um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, hat die Regierung dort einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, so dass nach Verabschiedung durch das Parlament baldmöglichst Geldstrafen gegen Corona-Bestimmungen aufgehoben und zurückerstattet werden können.