Das Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof über den 2014 von der rot-rot-grünen Landesregierung angeordneten Winterabschiebestopp fasst der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, folgendermaßen zusammen:
„Aus den Reihen der Richter mussten sich die Vertreter der Landesregierung deutliche Kritik anhören. So sprach das Gericht im Zusammenhang mit der Begründung des Winterabschiebestopps von einem „groben handwerklichen Fehler“. Es warf der Landesregierung vor, die maßgebliche gesetzliche Regelung ohne Rücksicht auf geltende Rechtsprechung im eigenen Sinne neu definiert zu haben. Unabhängig vom Ausgang der Klage sieht sich die AfD-Fraktion hierdurch in einem wesentlichen Teil ihrer Kritik am Winterabschiebestopp bestätigt.“
Die mangelnde rechtliche Begründung versuchte Migrationsminister Dieter Lauinger dadurch zu parieren, indem er darauf verwies, dass es sich beim Winterabschiebestopp um eine politische Entscheidung handele. Möller hierzu: „Es ist ein Armutszeugnis, wenn eine rechtswidrige Vorgehensweise mit einer politischen Entscheidung begründet wird. Denn auch dann handelt es sich um eine Rechtsverletzung. Der Rechtsstaat und seine Regeln sind aber von allen zu achten, gerade auch von den politischen Entscheidungsträgern der Landesregierung.“
Quelle: AfD-Fraktion