„Parteienklüngel steht über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Diese Prioritätensetzung der Altparteien ist eine Frechheit“, erklärte Stephan Brandner, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, zur Zusammensetzung des neuen Rundfunkrates des MDR.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 eine zu große Nähe bei den Rundfunkgremien festgestellt und daher eine „Staatsferne“ angemahnt. Maximal ein Drittel der Mitglieder dürfe aus dem Bereich der Politik stammen, hatte das Gericht entschieden. „Der Einheitsblock aus CDU, SPD, Linke und Grünen in den Landtagen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat dennoch eine Mitgliederliste verabschiedet, in der der Anteil der staatsnahen Mitglieder über dieser Maßgabe steht.“ Mit der Nichtbeachtung dieser Vorgabe werde das Bundesverfassungsgericht bewusst brüskiert. „Das Postengeschacher der Altparteien ist nicht nur unwürdig, sondern widerspricht auch unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen“, fasst Brandner zusammen.

Quelle: AfD-Fraktion